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Kontrolle der Finanzen der Krankenkassen in Bezug auf die von den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen erhaltenen Retrozessionen

24.3060 · Motion · 2024-02-28

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Krankenkassen:

- den Parlamentarierinnen und Parlamentariern oder wenigstens den Mitgliedern der Gesundheitskommission den Gesamtbetrag mitteilen, den sie jedes Jahr für jede Berufsgruppe und pro unterzeichnete Vereinbarung im Bereich der Grundversicherung erhalten;

- den Parlamentarierinnen und Parlamentariern oder wenigstens den Mitgliedern der Gesundheitskommission alle Angaben liefern, damit kontrolliert werden kann, ob die Mittel für den einzigen gesetzmässigen Zweck verwendet werden, nämlich die Reduktion der Prämien der Versicherten.

Begründung

Es wird von den folgenden zwei Prämissen ausgegangen:

  1. Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Finanzkontrollen bei den Krankenkassen durchzuführen. Diese Kontrollen laufen folgendermassen ab: a) Die Krankenkassen geben dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) jedes Jahr am 31. Juli ihre Daten weiter, damit die Höhe der Prämien für das nächste Jahr festgelegt werden kann. b) Spezialistinnen und Spezialisten des BAG nehmen Kontrollen am Sitz der Krankenversicherer vor. Zwischen zwei Kontrollen derselben Krankenkasse können viele Jahre liegen.

  2. Krankenkassen oder Krankenversicherer sind Versicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen. Sie sind nicht gewinnorientiert und müssen vom BAG anerkannt sein. Es steht ihnen frei, Zusatzversicherungen anzubieten.

Krankenkassen schliessen Vereinbarungen ab und erhalten Retrozessionen oder Beteiligungen von Akteuren des Gesundheitswesens, beispielsweise:

  1. Tarifvertrag LOA IV mit den Apothekerinnen und Apothekern, die den Krankenkassen einen Teil ihres Umsatzes abgeben müssen, damit sie den Kassen anstatt direkt den Patientinnen und Patienten Rechnung stellen können. Der entsprechende Betrag beläuft sich jährlich auf etwa 60 Millionen Franken, was über den ganzen Zeitraum des Vertrages (20 Jahre) einer Gesamtsumme von 1,2 Milliarden Franken entspricht.

  2. Vereinbarung mit der Pharmaindustrie, wonach die Krankenkassen einen Teil des zurückerstatteten Medikamentenpreises einkassieren. Das Interesse der Pharmaindustrie liegt darin, einen «Schaufensterpreis» aufrechtzuerhalten, der für ihre Ausfuhrpreise förderlich ist. Es ist anzunehmen, dass diese Beträge weit über den unter Ziffer 1 beschriebenen Mechanismus hinausgehen.

Diese beiden Beispiele bilden die Lage keineswegs vollumfänglich ab, sondern zeigen vielmehr die Praxis repräsentativ auf.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass Rabatte aller Art der Prämienentlastung dienen müssen. Wie er bereits festgehalten hat, verfügt er nicht über genaue Zahlen dazu (vgl. die Antwort auf die Interpellation 23.3973). Er hat zudem auch keine Hinweise darauf, dass die Versicherer Rabatte und Rückvergütungen zu einem anderem Zweck verwenden würden. Dennoch ist er bereit, eine Erhebung bei den Versicherern durchzuführen und eine Übersicht zu erstellen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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