24.3079 · Interpellation · 2024-03-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine militärisch angegriffen. Dieser Krieg zwang fast 5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer dazu, aus ihrem Land zu fliehen. Angesichts dessen erteilte der Bundesrat den 65 000 in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S. Der Schutzstatus S läuft im März 2025 aus. Dieser Status könnte um weitere zwei Jahre verlängert werden; er ist aber auf eine Rückkehr der Personen in ihr Heimatland ausgerichtet, sobald dies möglich ist.
Dieser Status entspricht der jetzigen Situation nicht mehr. Das Ende des Kriegs ist nicht in Sicht und könnte noch mehrere Jahre andauern. Die durchschnittliche Erwerbsquote beträgt bei Ukrainerinnen und Ukrainern aktuell 20 Prozent. Der Bundesrat will, dass sich die Quote auf 40 Prozent erhöht. Die Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern, die oftmals qualifiziert sind oder einen Hochschulabschluss haben, sollte gefördert werden. Dies ist eine Chance für die Schweiz. Insbesondere in einer Zeit, in der in mehreren Sektoren Personalmangel herrscht, zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Hotel- und Gastgewerbe oder in Berufen, die zum ökologischen Wandel beitragen. Es ist auch eine Chance für Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem Ende des Kriegs in ihr Land zurückkehren können.
Der beruflichen Integration der Ukrainerinnen und Ukrainer stehen mehrere Hindernisse im Weg. Der Schutzstatus S ist zeitlich begrenzt. Viele Arbeitgebende ziehen es vor, Arbeitnehmende mit einem stabileren Status einzustellen als jene mit einer «provisorischen» Aufenthaltsbewilligung. Ausserdem ist die Anerkennung von Diplomen eine Schwierigkeit für die Anerkennung der Kompetenzen von Ukrainerinnen und Ukrainern.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Bezüglich der Aufenthaltsbewilligung: Welcher Status und/oder welche Anpassungen könnten die Beschäftigungsfähigkeit von Ukrainerinnen und Ukrainern erleichtern, insbesondere von jungen Ukrainerinnen und Ukrainern?
2. In Bezug auf die Integrationsmassnahmen weisen die Kantone darauf hin, dass sie zahlreiche Ressourcen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit Schutzstatus S bereitgestellt haben. Dennoch gibt es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede, was die Beschäftigungsfähigkeit von Personen mit Schutzstatus S betrifft. Wie lassen sich diese Unterschiede erklären?
3. Was kann der Bund unternehmen, um die Anerkennung von Diplomen der betroffenen Personen zu vereinfachen und zu beschleunigen?
4. Strebt die Schweiz eine Koordinierung mit der Europäischen Union und eine «eurokompatible» Lösung an, um einen Übergang zu einem stabileren und angemessenen Status für Ukrainerinnen und Ukrainer für eine erleichterte Arbeitsmarktintegration zu finden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt weitere Massnahmen zur Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S zu prüfen; namentlich Anreize bei den Ausreisefristen nach Beendigung des Schutzstatus S. Dabei sollen auch die Arbeiten im Rahmen des laufenden Mandats der Evaluationsgruppe unter der Leitung von Alt-National- und -Regierungsrat Urs Hoffmann einbezogen werden. Die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Personen mit Schutzstatus S unterliegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ( Art. 14 und 74 Asylgesetz AsylG, SR 142.31 ). Das EJPD hat ausserdem bereits 2023 entschieden, dass Lernende aus der Ukraine im Rahmen der bestehenden Schutzgewährung bis zum Lehrabschluss in der Schweiz verbleiben können. 2. Alle Kantone setzen aktuell Unterstützungsmassnahmen zur Förderung der Erwerbsfähigkeit von Personen mit Schutzstatus S um (im Rahmen des Programm S). Zusammenhänge zwischen der konkreten Umsetzung und der Erwerbstätigenquote im jeweiligen Kanton lassen sich nur schwierig herleiten, da strukturelle Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts diese beeinflussen. So zeigt sich etwa, dass Kantone mit einer höheren Arbeitslosenquote auch eine niedrigere Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S aufweisen. Auch unterschiedliche Vorkenntnisse der Landessprachen der Schutzsuchenden könnten eine Rolle spielen. Das Programm S sowie weitere Massnahmen dienen dazu, in allen Kantonen die Erwerbstätigenquoten zu erhöhen und damit die Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. 3. Um Personen mit Schutzstatus S bei Anerkennungsverfahren zu unterstützen, haben das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wie auch andere Anerkennungsstellen die Informationen für diese Zielgruppe verbessert. Zudem unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit Ende 2023 in Zusammenarbeit mit dem SBFI verschiedene Pilotprojekte. Diese zielen darauf ab, Menschen bei der Anerkennung von Diplomen zu unterstützen und dabei eine mögliche Dequalifizierung zu vermindern. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass bei den Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen oft eine Unterstützung durch Fachpersonen notwendig ist. In reglementierten Bereichen wie der Gesundheit sind manchmal Ausbildungsmodule zu wiederholen – was ein klares Anliegen der Arbeitswelt ist. 4. Eine erneute Verlängerung der vorübergehenden Schutzgewährung (temporary protection) über März 2025 hinaus wird zurzeit innerhalb der EU diskutiert. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben ähnliche nationalrechtliche Einschränkungen für einen Wechsel zu einem anderen Aufenthaltsstatus wie die Schweiz (Art. 14 AsylG). Individuelle nationale Lösungen stehen daher weniger im Fokus der Diskussion. Auch aus Kapazitätsgründen wird der Wechsel von einem kollektiven zu einem individuellen Verfahren, welche neu durchzuführen wären, in der EU kontrovers diskutiert. Die Schweiz wird sich bezüglich der Weiterführung oder Aufhebung des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine mit der EU abstimmen, auch um mögliche Sekundärbewegungen im Schengen-Raum zu vermeiden.