24.3087 · Interpellation · 2024-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ein Baum bindet beim Wachstum Kohlendioxid (CO2). Gefällt und verbrannt, gelangt das Klimagas wieder in die Atmosphäre. Deshalb schrieb das Bundesamt für Umwelt BAFU 2003: «Heizen mit Holz ist CO2-neutral. Zwar geht dabei ebenfalls Kohlendioxid in die Luft, doch dies wäre auch der Fall, wenn das Holz im Wald verrottet.» (BAFU: Klimawandel, Umwelt 2/03, S. 44).
Doch um die mittels Holzverbrennung freigesetzte CO2-Menge erneut zu binden, muss ein Baum jahrzehntelang wachsen. Darum relativiert das BAFU heute: «Holz ist mittelfristig klimaneutral, das heisst, über mehrere Jahrzehnte gesehen.» (BAFU, zit. nach AefU, Oekoskop 4/23, S. 10)
Noch genauer analysiert das Deutsche Umweltbundesamt den Sachverhalt: «Die Menge des in (...) europäischen Wäldern neu eingespeicherten Kohlenstoffs sinkt seit Jahren und es kann nicht mehr verlässlich angenommen werden, dass der Kohlenstoff, der bei der Verbrennung von Holz freigesetzt wird, zeitnah wieder gebunden wird.» (Quelle: Deutsches Umweltbundesamt: Energiewende beim Heizen: Ausweitung der Holznutzung kontraproduktiv für Klima und Gesundheit, UBA aktuell 3/2023).
Auch in der Schweiz ist das Potenzial an nachhaltig nutzbarem Holz zum Heizen gemäss Recherchen von SRF grösstenteils ausgeschöpft (SRF Tagesschau, 28.12.2023).
Weitere Umweltprobleme ergeben sich durch importiertes Brennholz und allenfalls Altholz (unzulässig, da behandelt) in Pellets (Tages Anzeiger, 1.3.2023).
Angesichts dieser Erkenntnisse bitte ich um Antworten auf folgende Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die heutige CO2-Speicherleistung des Schweizer Waldes?
Was sagt der Bundesrat zur sinkenden Speicherfähigkeit des Waldes gemäss Deutschem Umweltbundesamt, insbesondere auch angesichts dessen, dass die in die Schweiz importiertem Mengen an Brennholz steigen?
Was unternimmt der Bundesrat gegen Brennholzimporte aus einigen osteuropäischen Ländern wie z. B. Polen, wo der Raubbau an Wäldern dokumentiert ist?
Wer kontrolliert wie oft und mit welchen bisherigen Resultaten, ob in Pellets Altholz enthalten ist?
Kann der Bundesrat Medienberichte bestätigen, wonach Altholz aus der Schweiz nach Italien exportiert, dort zu Pellets verarbeitet wird und diese Pellets teilweise wieder in die Schweiz importiert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Heizen mit Holz ist klimaneutral, solange nicht mehr Holz verbrannt wird, als im gleichen Zeitraum nachwächst. Die aktuellsten Daten der Treibhausgasbilanz des Wald- und Holzsektors zeigen, dass der Schweizer Wald jährlich netto mehr als zwei Millionen Tonnen CO2 aufnimmt (mit Ausnahme des Jahres 2000 nach dem Sturm Lothar). Aber auch der Schweizer Wald leidet unter dem Klimawandel. Dadurch besteht das Risiko, dass diese Senkenleistung durch stärkere und häufigere Extremereignisse im Wald (z.B. Trockenheit, Borkenkäferbefall) in Zukunft abnimmt. Diesem Risiko soll durch Massnahmen des adaptiven Waldbaus begegnet werden (vgl. Bericht «Anpassung des Waldes an den Klimawandel» vom 2. Dezember 2022; admin.ch). 2. Die Situation im Wald- und Holzsektor in Deutschland und in der Schweiz ist nicht direkt vergleichbar. Während in den letzten Jahren die Senkenleistung des Waldes in Deutschland deutlich abgenommen hat, ist die Senkenleistung des Schweizer Waldes seit 2007 auf einem relativ konstanten Niveau geblieben, allerdings mit regional grossen Unterschieden.
Im Jahr 2022 wurden rund 3 Millionen m3 Waldenergieholz verbraucht, davon stammen lediglich 0.75 Prozent aus Importen. Seit 2010 haben sich diese jährlichen Importmengen jedoch von rund 11 000 m3 auf rund 22 000 m3 im Jahr 2022 verdoppelt. 3. Im Jahr 2022 wurden aus osteuropäischen Ländern rund 8000 Tonnen Brennholz in die Schweiz importiert. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in der Schweiz die Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen (Holzhandelsverordnung, HHV; SR 814.021). Diese verbietet es, illegal geschlagenes Holz und daraus gefertigte Produkte in der Schweiz in Verkehr zu bringen.
4. Nach den Artikeln 36 und 38 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) kontrolliert der Bund die Qualität von Brenn- und Treibstoffen stichprobenweise bei der Einfuhr und beim Inverkehrbringen. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) entnehmen die Zollbehörden Stichproben bei der Einfuhr, für die Kontrollen im Inland arbeitet das BAFU mit den kantonalen Behörden zusammen. In den letzten fünf Jahren wurden ca. 100 Pelletsproben untersucht (2/3 Import, 1/3 Inland). Sämtliche dieser Proben waren LRV-konform, auch diejenigen aus Italien. 5. Es wurden keine Bewilligungen zur Ausfuhr von Altholz nach Italien für die Herstellung von Pellets erteilt.