24.3094 · Interpellation · 2024-03-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Wie die Republik am 29. Januar 2024 aufgedeckt hat, wurde die Berechnung des Effektivbestands in der Armeeauszählung 2023 unkommentiert geändert. Diese Veränderung der Berechnung kann die erste Reduzierung des Effektivbestands seit Einführung der WEA (auf 147'000) erklären. Diese intransparente Kommunikation von Seiten des VBS wirft einige Fragen auf:
Warum wurde die Armeeauszählung 2023 nicht veröffentlicht? Kann der Bundesrat versichern, dass zukünftig offen und ehrlich über die Armeeauszählug informiert wird? Wird die ARMA 2023 noch nachträglich veröffentlicht?
Wie rechtfertigt der Bundesrat den Umgang des VBS mit Journalist*innen, denen nur sehr begrenzte Informationen über die konkreten Zahlen gegeben wurden?
Laut Aussage des VBS wurden "Armeeangehörige im letzten Dienstjahr" in der ARMA 2023 nicht mehr in den Effektivbestand einbezogen. Diese Personen können jedoch immer noch für Aktiv- und Assistenzdienste einberufen werden und gehören somit zum Effektivbestand. Wie will der Bundesrat dies begründen?
Art. 1 Abs. 2 der Verordnung über die Organisation der Armee (AO) regelt abschliessend, welche Personen nicht zum Effektivbestand gezählt werden. Wie begründet der Bundesrat die Nichtberücksichtigung der "Armeeangehörigen im letzten Dienstjahr", wenn das VBS gemäss Verordnung verpflichtet ist, sie mitzuzählen?
Die Republik vermutet, dass diese Zahlenmanipulation politisch motiviert ist. Kann der Bundesrat garantieren und versprechen, dass zukünftig bei den Zahlen der Armeeangehörigen Fakten verwendet werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Um die Konformität des Effektivbestandes mit der rechtlichen Regelung wiederherzustellen, war vorgesehen, dass die Armee zwei Jahrgänge von Armeeangehörigen, die ihre Ausbildungsdienstpflicht bereits erfüllt haben, früher entlässt. Auf die übliche Publikation der Armeeauszählung 2023 wurde vor diesem Hintergrund verzichtet, um im Jahr 2024 die Bestandeszahlen unter den neuen Rahmenbedingungen zu publizieren. Am 1. November 2023 hat sich der Bundesrat angesichts der aktuellen geopolitischen Lage gegen diese frühzeitige Entlassung entschieden. Auf eine nachträgliche Publikation der Armeeauszählung 2023 wird verzichtet. Die Armeeauszählung 2024 ist zurzeit in Erarbeitung und wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Bundesrat ist bestrebt, dass Anfragen aus Parlament, Medien und Öffentlichkeit kompetent, vollständig und zeitgerecht beantwortet werden. /4. Angehörige der Armee, die im letzten Jahr ihrer Militärdienstpflicht sind, zählen nicht zum Soll- und Effektivbestand, da sie nicht mehr in Formationen der Armee eingeteilt sind (Art. 1 Abs. 2 Bst. c Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee [AO; SR 513.1] in Verbindung mit Art. 6 Bst. i Verordnung über die Strukturen der Armee [VSA; SR 513.11]). Ein Aufgebot für Einsätze im Jahr der Entlassung ist theoretisch möglich, aber wenig zweckmässig, da diese Angehörige der Armee ab der zweiten Jahreshälfte ihre persönliche Ausrüstung zurückgeben und von den kantonalen Behörden entlassen werden. Auf diesen Umstand hat der Bundesrat bereits in der Ip. 21.3343 Seiler Graf "Irreführende Armeeauszählung 2020" hingewiesen. 5. Es gibt keine Zahlenmanipulation. Der Bundesrat informiert transparent und faktenbasiert. Er verweist auf seine Antworten auf die Ip. 21.3343 Seiler Graf "Irreführende Armeeauszählung 2020", die Ip. 21.3745 Fivaz "Planung und Entwicklung der Armeebestände", die Ip. 21.4424 Fivaz "Planung und Entwicklung der Armeebestände", die Ip 22.3720 Seiler Graf "Das Ziel der Alimentierung gemäss WEA ist übertroffen", die Ip. 22.3744 Fivaz Fabien "Armeeauszählung 2021. Klärung offener Fragen", die Ip. 22.4390 Schlatter "Die Armee ist grösser, als es das Gesetz erlaubt. Wann handelt der Bundesrat?", die Ip. 22.4400 Seiler Graf "Langfristig deutlicher Überbestand der Armee. Kein Problem für den Bundesrat?" und die Ip. 22.4402 Roth "Wird die gesetzlich vorgeschriebene Alimentierung der Armee durch den Bundesrat gefährdet?".