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24.3137 · Postulat · 2024-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht über die Verwendung der Mittel für den BMVI-Fonds (Border Management and Visa Policy Instrument) Auskunft zu erteilen. Dabei soll das Augenmerk daraufgelegt werden, ob Mittel an Staaten fliessen, die sich an sogenannten «Pushbacks» oder anderen Menschen- und Grundrechtsverletzungen beteiligt sind, sowie ob die Mittel dafür eingesetzt werden, dass Asylverfahren in den Ankunftsländern rechtstaatlich und grundrechtskonform durchgeführt werden. Dabei soll auch geklärt werden, ob dies in der Vergangenheit beim ISF (Vorgänger des BMVI-Fonds) der Fall war. Zudem soll der Bundesrat darlegen, wie er sich für Compliance- und Strukturreformen einsetzt, wie beispielsweise eine unabhängige Compliance-Struktur zum BMVI-Fonds, welche Zweckentfremdungen der Gelder feststellen und entsprechende Massnahmen zu deren Verhinderung vorschlagen soll.

Begründung

Die SP-Fraktion steht hinter einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik. Sie setzt sich dafür ein, dass die Menschen- und Grundrechte aller Geflüchteter an den Aussengrenzen geschützt und faire und rechtsstaatliche Verfahren durchgeführt werden. Zusätzlich braucht es einen massiven Ausbau der legalen Fluchtwege, um humanitäre Katastrophen auf den langen und gefährlichen Fluchtrouten zu verhindern. Nur so kann die Genfer Flüchtlingskonvention umgesetzt werden.

Die SP-Fraktion begrüsst deshalb grundsätzlich die Schaffung eines Solidaritätsfonds (des Border Management and Visa Policy Instrument – BMVI-Fonds) zur Unterstützung von besonders belasteten Schengen-Staaten. Allerdings fordert sie, wie in der Nationalratsdebatte vom 6.12.2023 zum BMVI-Fonds dargelegt, dass der Bundesrat die im vorliegenden Postulat geforderten Abklärungen zur Verwendung der BMVI-Gelder vornimmt.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.