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24.3138 · Interpellation · 2024-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nachdem die zweite Etappe der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG 2) am 29. September 2023 von der Bundesversammlung angenommen wurde, muss die Vollzugsverordnung (RPV) nun entsprechend vom Bundesrat angepasst werden.

Über diese komplexe Revision wurde im Parlament intensiv diskutiert. Je nach dem, wie der Bundesrat die Revision umsetzt, würde es sowohl für die Kantone als auch für die betroffenen privaten Akteure zu praktischen Schwierigkeiten führen und das System insgesamt komplexer machen.

1. Im Zentrum von RPG 2 steht die Stabilisierung: Die Anzahl der Gebäude und der versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzone soll stabilisiert werden. Das Fazit der parlamentarischen Debatten war, dass die Stabilisierung nicht im engeren Sinne zu verstehen ist, sondern vielmehr eine gewisse Dynamik zulassen soll. Ein durchschnittliches Wachstum der Anzahl von Gebäuden von zwei Prozent wurde als Stabilisierung gewertet. Kann der Bundesrat bestätigen, dass dieser Wert in der RPV berücksichtigt wird?

2. Die RPG 2 sieht vor, dass ausschliesslich Landwirtschaftszonen nach Artikel 16 des Raumplanungsgesetzes (RPG), die ganzjährig bewirtschaftet werden und nicht der Landwirtschaft oder dem Tourismus dienen, für die Erreichung des Ziels der Stabilisierung zu berücksichtigen sind. Kann der Bundesrat bestätigen, dass keine anderen Flächenkategorien (z. B. nach Art. 17 und 18 RPG) in den Ausführungsbestimmungen berücksichtigt werden?

3. Welcher Zeitplan und Prozess sind für die Revision der RPV vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates


Der Bundesrat ist sich der Komplexität der Teilrevision vom 29. September 2023 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG 2) bewusst. Die Ausführungsbestimmungen werden derzeit von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorbereitet. Im Gegensatz zur Landschaftsinitiative, welche die Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzonen plafonieren wollte, sieht RPG2 eine Stabilisierung vor. Damit hat das Parlament das Ziel der Initiative aufgegriffen, den Kantonen aber gleichzeitig einen gewissen Spielraum belassen. Derzeit stehen in der Schweiz rund 618'000 Bauten ausserhalb der Bauzonen. Das in der Beratung genannte zusätzliche Wachstum von zwei Prozent entspricht rund 12'000 Gebäuden. Jährlich werden durchschnittlich ca. 500 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen erstellt. Würde ein zusätzliches Wachstum von zwei Prozent als Stabilisierung gewertet, könnte ausserhalb der Bauzonen folglich noch zwanzig Jahre lang wie bisher weiter gebaut werden, bevor effektiv eine Bremswirkung einträte. Der Bundesrat wird sich inhaltlich vertieft mit diesen Fragen befassen, sobald ihm die Unterlagen zur Eröffnung der Vernehmlassung zur revidierten Raumplanungsverordnung vorliegen. Nach aktueller Planung soll die Vernehmlassung im Juni dieses Jahres eröffnet werden. Die Inkraftsetzung des revidierte Raumplanungsrechts wird per 1. Juli 2025 angestrebt.