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24.3196 · Interpellation · 2024-03-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die eidgenössischen Räte haben eine Reihe von Motionen angenommen, die verlangen, dass russische Vermögenswerte in der Schweiz konfisziert werden.

Nach der Annahme dieser Motionen durch den Ständerat wurde die Schweizer Botschafterin in Russland, Krystyna Marty Lang, in das russische Aussenministerium einbestellt.

Die russische Regierung kritisierte den Beschluss der eidgenössischen Räte, russisches Eigentum in der Schweiz zu konfiszieren, und bezeichnete das Vorgehen als «staatlichen Diebstahl».

Sie verurteilte den Entscheid der Schweizer Behörden aufs Schärfste; er verstosse ihrer Ansicht nach grob gegen Grundprinzipien und Normen des Völkerrechts im Bereich der Staatenimmunität.

Russland betrachtet die Schweiz aufgrund dieses Beschlusses und ihrer Übernahme westlicher Sanktionen nicht mehr als neutral und hat sie auf seine Liste der «unfreundlichen Staaten» gesetzt.

Daher weigert sich Moskau nun, an der grossen Ukraine-Friedenskonferenz teilzunehmen, welche die Schweiz dieses Jahr ausrichten möchte.

Nach Ansicht mehrerer Experten, darunter Georges Martin, Schweizer Botschafter im Ruhestand, stellt diese Einberufung durch Russland vor allem ein Risiko für die Schweizer Diplomatie dar. "

Eine derartiger Entscheid birgt die grosse Gefahr, dass unser Land, das sich als neutral bezeichnet, in einer Friedensverhandlung keine Rolle mehr spielen und Konfliktparteien nicht mehr an einen Verhandlungstisch bringen kann.

Hält der Bundesrat einen Friedensgipfel zwischen Russland und der Ukraine nach diesem Beschluss der eidgenössischen Räte immer noch für möglich?

Hat der Bundesrat eingeschätzt, wie sich dieser Beschluss der Bundesversammlung auf die diplomatischen Möglichkeiten der Schweiz auswirken wird?

Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieser Beschluss die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land, das in der Lage ist, in der Konfliktlösung eine Rolle zu spielen, gefährdet?

Hat der Bundesrat eingeschätzt, wie sich die neuen russischen Sanktionen gegen die Schweiz auf die Schweizer Wirtschaft auswirken werden?

Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieses Beschlusses auf den Finanzplatz Schweiz abgeschätzt?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1, 2 und 3Der Bundesrat hat seine Haltung wegen der Beschlüsse der eidgenössischen Räte nicht geändert. Er ist entschlossen, sich konstruktiv für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine einzusetzen. Aus diesem Grund hat sich die Schweiz auf Ersuchen der Ukraine auch bereit erklärt, die erste hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine auszurichten. Der Bundesrat anerkennt, dass ein solcher Frieden längerfristig nur unter Beteiligung beider Parteien erzielt werden kann. Die Reaktion Russlands und die Einbestellung der Schweizer Botschafterin am 12. März 2024 sind Bestandteil der üblichen diplomatischen Beziehungen: Die russischen Behörden laden unsere Diplomatinnen und Diplomaten seit Beginn des Krieges regelmässig ein, ihre Einschätzung der Schweizer Position darzulegen. Fragen 4 und 5Der Bundesrat entscheidet von Fall zu Fall und nach einer umfassenden Interessenabwägung über die Verhängung von Sanktionen. Dies war auch bei den Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine der Fall. Er stützt sich dabei auf verschiedene rechtliche, aussenpolitische und aussenwirtschaftspolitische Kriterien. Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Retorsionsmassnahmen Russlands sind schwierig einzuschätzen, werden aber in die Interessenabwägung einbezogen. Der Krieg gegen die Ukraine hat sich bereits in begrenztem Umfang auf den Finanzplatz Schweiz ausgewirkt. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass in Zukunft keine grösseren Änderungen zu erwarten sind.