24.320 · Standesinitiative · 2024-10-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 1 und Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, auf Artikel 115 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 (Parlamentsgesetz) sowie auf Artikel 42 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe a der Verfassung des Kantons Neuenburg vom 24. September 2000,
reicht der Grosse Rat des Kantons Neuenburg in Ausübung seines Initiativrechtes auf Bundesebene folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, Folgendes vorzusehen:
1. eine bessere geografische Verteilung der Bundesasylzentren auf die Schweiz und die Verkleinerung der Zentren auf eine den Räumlichkeiten angemessene Grösse;
2. eine bessere Begleitung sowie eine bessere soziale und integrative Betreuung der Asylsuchenden;
3. einen besseren Umgang mit Personen, die inner- und ausserhalb der Zentren ein Sicherheitsproblem darstellen, dies insbesondere durch eine Verbesserung des Verfahrens zur Wegweisung von Personen mit gefährdendem Verhalten für andere Asylsuchende und die Lokalbevölkerung;
4. eine bessere gesundheitliche Betreuung der Asylsuchenden und dies so früh wie möglich im Asylverfahren.
Begründung
Die jüngsten Zwischenfälle und die Beschwerden der Bevölkerung sollten nicht nur den kantonalen Behörden, sondern auch den Bundesbehörden aufzeigen, dass die aktuellen Abläufe überdacht werden müssen.
Hauptsächlich geht es um eine Redimensionierung der Erstaufnahmezentren. Eines der Probleme im Zentrum in Boudry ist die hohe Zahl neuer Asylsuchender jedes Jahr. Diese Zentren sollten kleiner, von «humaner» Grösse, sein, um von der Lokalbevölkerung besser akzeptiert zu werden. Zudem braucht es eine bessere geografische Verteilung auf die Schweiz. Das Zentrum in Boudry ist das einzige Erstaufnahmezentrum für die gesamte Westschweiz, was eine übermässige Belastung für den Kanton Neuenburg darstellt. Dieser appelliert also in gewisser Weise an die eidgenössische Solidarität.
Mit der Standesinitiative wird zudem eine Verbesserung der Begleitung, der sozialen Betreuung und der Integration der Asylsuchenden verlangt. Die Situation in den Zentren stellt nicht den Empfang dar, den die Schweiz den Personen bieten sollte, die in unserem Land Zuflucht suchen. Der Weg dieser Personen in die Schweiz ist überaus beschwerlich und eine gesundheitliche, insbesondere psychologische, Betreuung ist unerlässlich. Für eine angemessene und ausreichende Betreuung braucht es mehr Personal.
Im Weiteren muss die Sicherheit der Lokalbevölkerung, aber auch der Asylsuchenden gewährleistet sein. Die jüngsten Vorkommnisse haben gezeigt, dass es einen besseren Umgang mit den Personen braucht, die inner- und ausserhalb der Zentren ein Sicherheitsproblem darstellen. Hierfür ist nicht nur eine Verbesserung des Verfahrens zur Wegweisung der Personen mit gefährdendem Verhalten für andere Asylsuchende und die Lokalbevölkerung erforderlich, sondern auch eine Erhöhung der Bundesmittel für die Sicherheit.