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24.3266 · Interpellation · 2024-03-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-19-Pandemie hat uns die verheerenden Folgen globaler Gesundheitskrisen vor Augen geführt und gezeigt, wie wichtig es ist, unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken, wie es das BABS vorschlägt, das Pandemien für das grösste soziale Risiko in der Schweiz hält.

Dies bedeutet, dass wir im Gesundheitsbereich die Prävention und die Bereitschaft unserer Bevölkerung stärken und unsere Versorgungsketten widerstandsfähiger machen müssen.

In diesem Zusammenhang ist die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung, umso mehr, als der nächste pandemische Krankheitserreger wahrscheinlich nicht in der Schweiz zum ersten Mal auftreten wird.

So ist es wichtig, in den internationalen Gesundheitsschutz zu investieren, zum Beispiel durch Früherkennung und Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Roduit 24.7159 bestätigt. Laut dem Imperial College of London bringt jeder in die Pandemievorbereitung investierte Franken bis zu 2800 Franken zurück.

Als weltweit anerkannter Gesundheitshub könnte die Schweiz eine Schlüsselrolle im internationalen Kampf gegen Pandemien spielen. Und das könnte auch eine Chance für unsere Forschungsinstitute und Wirtschaftsakteure sein.

Dennoch sehen die Aussenpolitische Strategie 2024-2027 oder der Finanzplan für die Legislaturperiode nur geringe finanzielle Verpflichtungen für einen besseren internationalen Gesundheitsschutz vor.

Und die Finanzierung internationaler Programme ist trotz unseres hohen Pro-Kopf-BIP immer noch zu zaghaft. Die "Coalition for Epidemic Preparedness" (CEPI) erhält von der Schweiz 1,3 Franken pro Einwohnerin und Einwohner, von Deutschland hingegen 4,4, vom Vereinigten Königreich 5 oder von Norwegen 33,2 Franken. Die in Genf ansässige "Global Antibiotic Research and Development" (GARDP) erhält von der Schweiz 0,1 Franken pro Kopf, hingegen 0,7 Franken von Deutschland und von Grossbritannien 0,3 Franken .

Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:

  1. Welche anderen Organismen internationaler Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Pandemien finanziert die Schweiz neben der CEPI und dem GARDP?

  2. Kann der Bundesrat die Beiträge der Schweiz an die CEPI oder den GARDP vor dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes erhöhen? Oder danach?

  3. Ist eine langfristige Finanzierung dieser Forschungsprogramme, wie sie die EU mit Horizon betreibt, denkbar?

  4. Was unternimmt der Bundesrat, um die Position der Schweiz als Hauptakteurin und Gastgeberin des globalen Gesundheitshubs zu stärken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Pandemievorbereitung und -bewältigung sowie die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen sind globale Herausforderungen, die einen internationalen Ansatz erfordern und entsprechend wichtige Prioritäten der schweizerischen Gesundheitsaussenpolitik darstellen. Neben den Beiträgen an CEPI und GARDP engagiert sich die Schweiz als Gründungs- und Mitgliedstaat dazu auch in der WHO. Die Schweiz trägt zudem im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der Pandemievorsorge und -prävention bei, unter anderem via den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria, die Impfallianz Gavi und FIND (Foundation for innovative new diagnostics) sowie via den Pandemic Fund, der 2022 unter der Ägide der G20 lanciert wurde. Ausserdem zeigt der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats APK-N (20.3469; «Massnahmen zur Eindämmung von Zoonosen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen») die Bemühungen der Schweiz zur internationalen Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit in den jeweiligen Empfängerländern, um die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Zoonosen, die weltweit 60 Prozent aller menschlichen Infektionskrankheiten ausmachen, zu bewältigen. 2. Die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen im Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) sind nicht darauf ausgerichtet, strategisch wichtige internationale Organisationen und Initiativen, die in der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten tätig sind, substanziell zu unterstützen. Darum sind hier aktuell nur begrenzte Beiträge möglich. Gerade Covid-19 zeigte jedoch, dass die Strukturen zur Pandemievorbereitung und -bewältigung aufgebaut werden müssen, bevor Erreger ihr pandemisches Potenzial voll entfalten. Die Stärkung dieser internationalen Architektur ist auch in direktem Interesse der Schweiz. Im Vorentwurf zur Teilrevision des EpG, der bis Ende März 2024 in Vernehmlasung war, schlägt der Bundesrat darum eine neue Gesetzesgrundlage für die Gewährung von Beiträgen an solche internationale Organisationen und Initiativen vor. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Bundes zudemeine fortlaufende Finanzierung der CEPI und GARDP prüfen (vgl. Frage 24.7159 Roduit. «Wie viel finanzielle Unterstützung für die CEPI in den Jahren 2025 und 2026?»). 3. Der Bund unterstützt die Forschung nach dem Bottom-up-Prinzip (Wissenschaftler/-innen schlagen Projekte vor) und dem Wettbewerbsprinzip. Auf nationaler Ebene geschieht dies über Forschungsorgane wie den Schweizerischen Nationalfonds auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1) und auf internationaler Ebene über europäische Programme (z. B. Mitwirkung bei Horizon-Europe-Projekten durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder den Privatsektor in der Schweiz). Die Verantwortung für die Unterstützung von Initiativen oder Organisationen wie CEPI liegt beim zuständigen Bundesamt, das sich dabei auf spezifische Gesetze wie das EpG stützt (siehe Antwort auf Frage 2). 4. Die Schweiz setzt sich als Mitglied des WHO-Exekutivrates für die Jahre 2023–2026 sowie in den verschiedenen im Bereich der globalen Gesundheit tätigen und in Genf ansässigen Organisationen dafür ein, dass die Rolle der WHO als zentrale Akteurin für globale Gesundheit gefestigt wird. Die Schweiz unterstützt im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik auch die Präsenz des Hauptsitzes der WHO in Genf.