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"SUVisierung" der Schweiz stoppen. Es braucht einen Massnahmenplan gegen übergrosse und übermotorisierte Autos

24.3310 · Postulat · 2024-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Massnahmeplan vorzulegen, um dem Trend zu immer grösseren, schwereren und leistungsstärkeren Autos etwas entgegen zu setzen.

Begründung

Seit Jahren besteht in der Schweiz ein Trend zu immer grösseren und schwereren und leistungsstärkeren Fahrzeugen. Jeder zweite Neuwagen ist ein SUV. Diese „SUVisierung der Schweiz“ stellt ein Problem dar aus diversen Gründen. Die grossen, schweren Fahrzeuge untergraben die Umweltziele der Schweiz: Sie verbrauchen unnötig Ressourcen, verursachen mehr Emissionen wie CO2, Lärm und Pneuabrieb. Ausserdem sind grosse Fahrzeuge ein Problem für die Verkehrssicherheit: Die Infrastruktur ist nicht für diese Fahrzeuge ausgelegt, weiter verursachen die grossen Fahrzeuge mehr Unfälle und sind eine grössere Gefahr für Insassen kleinerer Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu Fuss und auf dem Velo.

Denkbar sind verschiedene Massnahmen:

  • Eine lenkungswirksame Besteuerung nach Gewicht und Grösse

  • Die Einführung von strengeren Verbrauchslimits für Neuwagen

  • Die Beschränkung der zulässigen Fahrzeugabmessungen und -gewichte

  • Eine zusätzliche Schulung von Fahrzeuglenkenden grosser Fahrzeuge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

  • Ein Malus für Autoimporteure grosser, schwerer Fahrzeuge

  • Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die negativen Folgen von grossen Autos

  • Informationen über die Vorteile von alternativen Mobilitätskonzepten

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gewichtszunahme der zugelassenen Personenwagen ist insbesondere auf das Grössenwachstum, die Komfortausstattung, den Insassenschutz und die Elektrifizierung (Batterien) zurückzuführen. Das schweizerische Strassenverkehrsrecht kennt keine eigene Fahrzeugkategorie der Sports Utility Vehicles (SUV). Aus den polizeilich registrierten Unfällen lässt sich deshalb nicht ableiten, ob SUV vermehrt Unfälle verursachen. Die SUV weisen zudem keine spezifischen Merkmale auf, die Massnahmen wie eine strengere Fahrausbildung rechtfertigen würden. Die im Postulat vorgeschlagene lenkungswirksame Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Gewicht und Grösse fällt in die Zuständigkeit der Kantone und wird dort teilweise bereits umgesetzt. Eine Anpassung des in der Kompetenz des Bundes liegenden Automobilsteuergesetzes im Hinblick auf die Einführung einer gewichts- und/oder leistungsabhängigen Abgabe wurde erst kürzlich geprüft und vom Parlament verworfen (23.3101 «Mehr Anreize für weniger Umweltverschmutzung beim Kauf eines Autos»). Was die vorgeschlagenen Verbrauchslimits für Neuwagen betrifft, so wurden im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes (BBl 2024 686, Referendumsfrist: 4. Juli 2024) bereits strengere Zielwerte für Neuwagen für die Jahre 2025 und 2030 beschlossen. Bis 2030 sollen die Emissionen der Neuwagen (Personenwagen) gegenüber 2021 um 55% gesenkt werden. Personenwagen fallen unter das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zwischen der Schweiz und der EU16 (MRA). Die Schweiz kann die zulässigen Fahrzeugabmessungen und -gewichte daher nicht ohne Absprache mit der EU beschränken. Der Bund informiert bereits heute im Rahmen des Programms EnergieSchweiz über alternative Mobilitätskonzepte, geteilte Mobilität sowie den Fuss- und Veloverkehr. Vor dem Hintergrund, dass die Massnahmenvorschläge bereits umgesetzt werden, aufgrund der internationalen Verpflichtungen nicht umsetzbar sind oder vom Parlament bereits kürzlich verworfen wurden, sieht der Bundesrat in einem Postulatsbericht keinen Mehrwert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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