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24.3398 · Motion · 2024-04-12

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie schweizweit sicherzustellen. Insbesondere sollen die Tarifpartner vom Bundesrat beauftragt und legitimiert werden, für die relevanten aktuell geltenden Tarife und die zukünftig geltenden Tarife differenzierte, kostendeckende Tarife/Preise für die Patientinnen und Patienten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auszuhandeln und den zuständigen Behörden zur Genehmigung zu unterbreiten.

Eine Minderheit der Kommission (Gutjahr, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, Glarner, Hess Erich, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, die Motion abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist deshalb auch schon seit einiger Zeit – ausgelöst durch die verstärkten Engpässe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zeiten der Covid-19-Pandemie – mit diversen Akteuren wie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und Fachorganisationen im Austausch, um den möglichen Beitrag des Bundes zu identifizieren. Das Schweizer Gesundheitsobservatorium (Obsan) veröffentlicht jährlich im Auftrag des BAG Kennzahlen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und zur Behandlung von Betroffenen. Auch das 8. Forum medizinische Grundversorgung beschäftigte sich 2023 mit dem Thema der psychischen Gesundheit im Kindes- und Jugendalter. Zudem hat der Bundesrat mit dem Postulat 19.4174 Humbel «Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Nationale Strategie» bereits einen umfassenden Auftrag überwiesen erhalten. Die entsprechenden Arbeiten werden auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie berücksichtigen. Die in der Motion verlangten Massnahmen sind jedoch in der geforderten Form durch den Bundesrat nicht umsetzbar. Grundsätzlich ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung eine Kompetenz der Kantone. Bezogen auf die Vergütung von Leistungen sind zudem im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bestimmte Grundsätze definiert, denen Tarifverträge gerecht werden müssen. Dazu zählen nicht nur die betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur, sondern auch die Wirtschaftlichkeit und Billigkeit der Tarife. Alle Tarifpartner sind aufgefordert, diese Anforderungen bei den Verhandlungen einzuhalten. Es ist dem Bundesrat nicht möglich, die Tarifpartner in bestimmten Bereichen zu legitimieren, die gesetzlichen Vorgaben nicht einzuhalten. Im Rahmen dieser Vorgaben liegt die Tarifgestaltung zudem in der primären Verantwortung der Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer). Das Parlament hat die Motionen 19.3957 SGK-S. «Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen» sowie 19.4120 Müller Damian. «Mehr Zeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen» an den Bundesrat überwiesen. Im Rahmen der Arbeiten zur Erfüllung dieser Vorstösse wird der Bundesrat als Genehmigungsbehörde die eingereichten Tarifstrukturen auf den Aspekt der Kinder- und Jugendmedizin prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.