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24.3406 · Motion · 2024-04-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die einschlägigen Bestimmungen über die Anforderungen an die Nummernschilder von Fahrzeugen dahingehend anzupassen, dass spätestens ab dem Zeitpunkt, in dem in einem Kanton keine Zahlenkombinationen mehr verfügbar sind, die Gesetzgebung auf den Kennzeichen die Verwendung von Buchstaben, aber auch von Namen, Wörtern oder Abkürzungen und beliebigen Kombinationen davon erlaubt. Die Kontrolle soll dabei an die einzelnen Kantone übertragen werden.

Begründung

In den Kantonen Bern und Zürich gehen die verfügbaren Zahlen für die Nummernschilder der Fahrzeuge demnächst aus.

Heute werden ausschliesslich Nummernschilder mit Zahlen (von 1 bis 999 999) ausgegeben, und zwar sowohl aus historischen als auch aus rechtlichen Gründen. Doch offensichtlich wird es schon bald nicht mehr möglich sein, ausschliesslich Ziffern zu verwenden. Angesichts der Anzahl Fahrzeuge, deren Zulassung beantragt wird, ist eine Ausweitung auf alphanumerische Kombinationen unumgänglich, wenn man genügend viele Kombinationsmöglichkeiten sicherstellen will. Das aktuelle System muss also in jedem Fall angepasst werden.

Dies eröffnet sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Behörden neue Möglichkeiten, denn so könnten die sogenannten «vanity plates» eingeführt werden.

Schon heute ist die Leidenschaft für «besondere» Nummernschilder in der Schweiz und ausserhalb weit verbreitet. Viele Kantone bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, spezielle Nummernschilder zu ersteigern oder zu einem festen Preis zu erwerben. Es ist bekannt, dass die tiefsten Nummern hohe Kaufpreise erzielen, wobei die Rekordpreise bei über 100 000 Franken liegen. Es scheint klar, dass personalisierte Kennzeichen (z. B. mit Eigennamen, Wörtern oder Abkürzungen) dasselbe oder ein noch grösseres Interesse auslösen würden, wenn sie zugelassen wären.

Deutschland, Österreich und viele andere Länder kennen diese Praxis schon seit Jahren, zur vollen Zufriedenheit sowohl der Bürgerinnen und Bürger, die auf diese Weise ihr Fahrzeug stärker personalisieren können, als auch der Behörden, die von höheren Einnahmen profitieren.

Vorsichtshalber könnte man die Kontrolle in Bezug auf unzulässige alphanumerische Kombinationen den einzelnen Kantonen übertragen und auf Bundesebene nur ein allgemeines Verbot statuieren, wonach keine Kombinationen gewählt werden dürfen, die gegen die guten Sitten verstossen oder diskriminierende oder beleidigende Botschaften enthalten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits in der Antwort auf die Frage 23.7204 Schilliger «CH-Kleber im Fahrzeug Nummernschild» sowie in der Stellungnahme zur Motion 23.3263 Jauslin «Mit attraktiven Zahlenkombinationen die Anzahl der verfügbaren sechsstelligen Schweizer Kontrollschilder erweitern» dargelegt, wird der Vorrat an Zahlenkombinationen, welche auf Kontrollschildern mit sechs Ziffern gebildet werden können, in bevölkerungsreichen Kantonen in absehbarer Zeit erschöpft sein. Eine Neugestaltung der Kontrollschilder ist grundsätzlich unumgänglich, aber nicht dringend. Aus diesem Grund prüft das Bundesamt für Strassen derzeit in einem Projekt die Neugestaltung der Kontrollschilder. In diesem Rahmen werden verschiedene Optionen – darunter auch die in der Motion verlangte Schaffung von Wunschschildern – geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Auch in der Schweiz sollen personalisierbare Autokennzeichen ("vanity plates") zugelassen werden | Lexipedia | Lexipedia