24.3438 · Interpellation · 2024-04-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Offenbar wird sich der Bundesrat vor der Sommerpause mit der Genehmigung der beiden Tarifsstrukturen «Pauschalen im ambulanten Bereich» und Tardoc befassen. Mit der Einführung von Pauschaltarifen im ambulanten Bereich kann die Effizienz der stark ausgebauten ambulanten Angebote in Spitälern verbessert werden, und der neue Einzelleistungstarif Tardoc soll die veralteten Tarifierungen ersetzen. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat werden umfassende Arbeiten zur praktischen Umsetzung dieser Tarifstrukturen nötig sein. Vom Umfang dieser Arbeiten hängt im Endeffekt der Zeitpunkt der Einführung der Tarife ab.
Ich bitte den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Arbeiten sind aus Sicht des Bundesrates konkret nötig, damit Tardoc eingeführt werden kann?
- Welche Arbeiten sind aus Sicht des Bundesrates konkret nötig, damit die Pauschalen im ambulanten Bereich eingeführt werden können?
- Wie hoch sind gemäss dem Bundesrat die Kosten für die Umsetzungsarbeiten?
- Wann können die beiden Tarifstrukturen angesichts der laufenden Arbeiten realistischerweise eingeführt werden?
- Ist der Bundesrat immer noch der Ansicht, dass eine gleichzeitige Einführung der beiden Tarife realistisch und sinnvoll ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat kommuniziert hat, hat er TARDOC und die ersten ambulanten Pauschalen an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 teilgenehmigt sowie Vorgaben für deren Einführung festgelegt. In Bezug auf die von den Tarifpartnern unterbreiteten Anträge müssen noch Anpassungen vorgenommen werden, damit die beiden Tarifstrukturen, die separat entwickelt wurden, koordiniert werden können. Der Bundesrat hält die dazu erforderlichen Arbeiten in seinem Schreiben an die Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich vom 19. Juni 2024 fest, das auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) veröffentlicht wurde. Die neue Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) leitet diese Arbeiten und koordiniert die Tarifpartner.
Obwohl die Kosten dieser Arbeiten nicht bekannt sind, hat sich der Bundesrat für eine gleichzeitige Einführung ausgesprochen, damit der administrative Aufwand für die Akteure im Gesundheitswesen reduziert werden kann, indem zwei aufeinanderfolgende Reformen vermieden werden. Um TARDOC und die ersten Pauschalen am 1. Januar 2026 gleichzeitig einführen zu können, müssen die Tarifpartner dem Bundesrat bis zum 1. November 2024 einen Umsetzungsvertrag vorlegen. Falls sich die Tarifpartner nicht einigen, wird der Bundesrat die Koordinationsregeln festlegen, damit die beiden Strukturen in Kraft treten können.