Was haben Armeefahrzeuge und Waffen der Armee auf Schulhausplätzen und vor Primarschülern und Primarschülerinnen zu suchen?
24.3496 · Interpellation · 2024-05-29
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Verschiedene Medien haben darüber berichtet, dass im Kanton Zug Armeefahrzeuge und Waffen der Armee Primarschülerinnen und Primarschülern vorgeführt wurden und diese durften die Waffen sogar in die Hand nehmen. Aufgrund dieses Ereignisses reiche ich folgende Fragen ein und bedanke mich für deren Beantwortung.
1. Wie oft kommt es vor, dass die Armee sich bei Schulen in dieser oder anderer Form vorstellt? Woraus leitet die Armee den Auftrag ab, sich an Primarschulen zu präsentieren? Wie müssen solche Präsentationen beantragt werden? Wie werden diese finanziert?
2. Was für Inhalte wurden den Kindern und Jugendlichen bei der genannten Präsentation in Zug vermittelt ausser das zur Schau stellen von Armeefahrzeugen und Armeewaffen?
3. Gibt es Richtlinien der Armee, für die Präsentation der Armee auf «armeefremdem» Gelände resp. insbesondere an Schulen? Falls nein, warum nicht und ist der Bundesrat dazu bereit die Richtlinien und Abläufe zu präzisieren?
4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Kinder und Jugendliche vor Traumatisierungen geschützt werden müssen, insbesondere Kinder und Jugendliche, welche Kriegserfahrungen kennen? Was unternimmt der Bundesrat und das VBS, vulnerable Kinder und Jugendliche zu schützen, welche aus Kriegsländer kommen, aber auch andere Kinder und Jugendliche, welche aufgrund des Krieges in der Ukraine und dem Nahen Osten in Angst sind?
5. Ist der Bundesrat bereit über ein Verbot des Vorführens von Armeewaffen und/oder Armeefahrzeugen bei Primarschulen nachzudenken und oder dieses einzuführen?
Stellungnahme des Bundesrates
Auf Anfrage von Bildungsinstitutionen steht die Armee für Referate und Auftritte an Schulen sowie Bildungs- und Berufsmessen zur Verfügung. Die Armee erfüllt so ein Informationsbedürfnis von Jugendlichen, Kindern und Lehrpersonen. Referat und Auftritte an Schulen finden häufig und in der Regel ohne Gefechtsfahrzeuge und Waffen statt. In den meisten Fällen bildet die Sekundarstufe II das Zielpublikum. Diese Veranstaltungen werden durch die Armee über das ordentliche Budget finanziert und im Rahmen der ordentlichen Milizdienstleistung durchgeführt.
Referate und Auftritte der Armee an Bildungsinstitutionen dienen dazu, Kinder und Jugendliche über die rechtlichen Grundlagen, den Auftrag sowie die Organisation der Armee und deren Bedeutung im Sicherheitsverbund Schweiz zu informieren. Weiter wird künftigen Stellungspflichtigen der Weg der Militärdienstleistung erläutert. Für den Bundesrat ist die Aufklärung und frühzeitige Informationsvermittlung insbesondere aufgrund der Wehrpflicht wichtig. Zudem können bei solchen Veranstaltungen auch die nicht wehrpflichtigen Frauen über die Militärdienstleistung informiert werden.
Die Armee darf sich der Bevölkerung präsentieren. Dabei muss sie sachlich und objektiv informieren. Abstimmungs- und Wahlpropaganda sind verboten (Ziff. 96 Dienstreglement der Armee, SR 510.107.0). Zudem muss die Präsentation so organisiert sein, dass sie nicht durch Androhen und Vorspielen einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum Personen in Schrecken versetzt. Es sind sämtliche Sicherheitsvorschriften bezüglich des gezeigten Materials einzuhalten und die verantwortlichen Behörden müssen ihr Einverständnis geben. Im Falle einer Präsentation von militärischen Mitteln wird der direkte Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit Waffen verhindert. Für den Bundesrat sind die genannten Vorgaben ausreichend.
Dem Bundesrat ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche mit traumatischen Kriegserfahrungen sich in der Schweiz sicher fühlen. Das Schulwesen liegt in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Bei einer Präsentation der Armee an Schulen sind die Schulbehörden verantwortlich, die Armee zu informieren, wenn aufgrund einzelner Schülerinnen und Schüler besondere Massnahmen ergriffen werden müssen.
Ein generelles Verbot des Vorführens von Armeematerial wäre weder sinnvoll noch zweckmässig.