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24.3640 · Motion · 2024-06-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in den neuen Ernährungsempfehlung auch Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen.

Begründung

Zurzeit werden die Schweizer Ernährungsempfehlungen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) überarbeitet. Dabei steht eine ausgewogene Ernährung im Zentrum. Gleichzeitig muss aber auch die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Ein ganzheitlicher Gesundheitsschutz durch ausgewogene Ernährung und umweltschonende Produktion müssen Ziel der neuen Ernährungsempfehlungen sein.

Die Ernährung verursacht knapp einen Drittel der Umweltbelastungen, die durch den Konsum ausgelöst werden. Diese Belastungen schädigen die menschliche Gesundheit beispielsweise durch die Verschärfung der Klimakrise. Der Einbezug von Umweltaspekten bei der Ernährung dient deshalb dem ganzheitlichen Gesundheitsschutz der Bevölkerung und muss bei den Ernährungsempfehlungen angemessen berücksichtigt werden.

Die Produktion und der Konsum von tierischen Produkten ist ein wesentlicher Treiber der Umweltbelastungen. Die Ernährungsempfehlungen sind deshalb hinsichtlich tierischer Produkten zu optimieren, in dem beispielsweise maximale Mengen empfohlen und pflanzliche Alternativen aufgezeigt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2022 zur Motion (22.3188) Munz «Ernährungsempfehlungen umsetzen für weniger Fleisch, dafür nachhaltig, tiergerecht und regional erzeugt» hat der Bundesrat bereits erklärt, dass die Nachhaltigkeit sowohl bei der Revision der Schweizer Ernährungsempfehlungen als auch der Überarbeitung der Schweizer Ernährungsstrategie verstärkt beachtet werde. Die Bevölkerung solle in der Folge aktiv über eine ausgewogene, gesunde und nachhaltige Ernährung informiert werden. Auch die erste Nationale Ernährungserhebung menuCH 2014/2015 hat gezeigt, dass die Schweizer Bevölkerung zu viel Fleisch und zu wenig Früchte und Gemüse konsumiert, was die Relevanz der oben erwähnten Projekte verdeutlicht. Im aktuell laufenden Prozess der Überarbeitung der Ernährungsempfehlungen wird die Nachhaltigkeit entsprechend aufgegriffen. Neben den wissenschaftlichen Grundlagen werden bei diesen Arbeiten auch die kulturellen Gegebenheiten sowie die Machbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen berücksichtigt. So ist beispielsweise die empfohlene Menge von Hülsenfrüchten nur so hoch, wie es kulturell akzeptiert ist. Eine gesundheitsfördernde und ökologisch nachhaltigere Ernährung ist vielfältig und besteht zu einem grossen Teil aus pflanzlichen Lebensmitteln. Im Rahmen der Überarbeitung der Ernährungsempfehlungen werden pflanzliche Proteinquellen (Linsen, Bohnen, Kichererbsen) stärker berücksichtigt. Zudem wird weiterhin ein nur moderater Fleischkonsum empfohlen. Die Veröffentlichung der überarbeiteten Ernährungsempfehlungen ist im Herbst 2024 geplant. Die Motion kann damit bereits als erfüllt betrachtet werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.