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24.3702 · Motion · 2024-06-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die finanzielle Ungleichheit zwischen universitärer Bildung und höherer Berufsbildung auszugleichen, indem er sich dafür einsetzt die Studiengebühren der universitären Bildung zu erhöhen.

Begründung

Heute gibt es ein grosses Missverhältnis finanzieller Natur zwischen höherer Berufsbildung und universitärer Bildung mit weitreichenden Konsequenzen. Der Staat finanziert die universitäre Bildung massiv. Umgekehrt ist die Berufsbildung richtigerweise eigenverantwortlich getragen. Die Gebühren für die Studenten an öffentlichen Hochschulen betragen zwischen 400 und rund 6500 CHF pro Semester. Im Durchschnitt sind es knapp 800 CHF. Eine höhere Berufsbildung kostete im Jahr 2021 zwischen 13600 CHF und 19700 CHF. Davon wird gut 50 % von den Kandidaten oder deren Familien berappt, etwa 25-30% wird durch die Arbeitgeber finanziert.
Mit dieser ungleichen öffentlichen Finanzierungen werden jedoch die falschen Anreize gesetzt. Das Missverhältnis wird als unfair angesehen. Ziel sollte es sein, dass auch bei der universitären Bildung die eigenverantwortliche Finanzierung betont wird, damit auch hier die Antizipation eines zukünftigen Lohnes und die Eigeninitiative mehr Gewicht bekommen. Damit würden allenfalls auch Anreize gesetzt, eher ein Studium zu beginnen und durchzuziehen, welches auf dem Arbeitsmarkt und in der Privatwirtschaft gesucht ist. Eine solche Angleichung hätte also mehrere Vorteile. Neben der Stärkung der Berufsbildung könnten auch dringende Einsparungen ermöglicht werden ohne an der Qualität etwas zu verändern. Möglicherweise würde die Qualität dadurch sogar gesteigert, weil Eigenverantwortung auch zu mehr Motivation, Sinnhaftigkeit und Leistung führt.
In der NZZ vom 2. April 2024 ist dazu eine Modellrechnung zum Thema Studiengebühren präsentiert worden:
«Eine Möglichkeit wäre, die grössten Nutzniesser der ETH – nämlich die Studierenden – etwas stärker in die Pflicht zu nehmen als bisher. Derzeit zahlen sie rund 1500 CHF Gebühren pro Jahr. Würde man diesen Betrag auf 5000 CHF erhöhen, führte dies zu zusätzlichen Einnahmen von 100 Mio. CHF.»
Weitere 200 Mio. CHF könnten im Rahmen der kantonalen Hochschulen eingespart werden:
«Der Bund überweist zudem rund 850 Mio. CHF pro Jahr an die kantonalen Universitäten. Gemessen an den universitären Einnahmen machen die Studiengebühren heutzutage gerade einmal 3% aus. Auch die Kantone könnten somit ihre Studiengebühren massvoll erhöhen. (...) Laut einer Schätzung des Beratungsbüros BSS würde eine Erhöhung der Studiengebühren um 2000 CHF die Einnahmen von Universitäten und Fachhochschulen um 220 Mio. CHF steigern.»

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Auf der Tertiärstufe versorgen die höhere Berufsbildung und die Hochschulen die Wirtschaft mit qualifizierten Fach- und Führungskräften. Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs. 1). Gestützt darauf haben sie sich auf bildungspolitische Ziele geeinigt und setzen sich für die Profilierung der verschiedenen Angebote ein. In den letzten Jahren hat der Bund zahlreiche Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung ergriffen. Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfungen oder höhere Fachprüfungen) vorbereiten, finanziell unterstützt (sog. subjektorientierte Finanzierung). Für 2023 wurden über 16’000 Gesuche genehmigt und insgesamt knapp 110 Millionen CHF ausbezahlt. Der Bund hat damit die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe deutlich angeglichen. Zudem werden Studierende der höheren Berufsbildung häufig auch durch die Arbeitgeber finanziell oder mittels Zeitarrangements unterstützt.

Die universitären Hochschulen der Schweiz werden, abgesehen von den beiden ETH, von den Kantonen getragen. Die Kantone und ihre Hochschulen sind für die Festlegung der Studiengebühren zuständig; bei den beiden ETH ist dies der ETH-Rat. Sie legen Studiengebühren in Funktion zu ihren Strategien und Finanzplanungen fest: 2023 lagen diese für Bildungsinländerinnen und -inländer zwischen 870 CHF und 3 400 CHF pro Jahr. Etwa die Hälfte der universitären Hochschulen erhebt höhere Studiengebühren für Bildungsausländerinnen und -ausländer, wobei die Differenz im Vergleich zu Bildungsinländerinnen und -inländern je nach universitärer Hochschule unterschiedlich ausfällt. Eine Erhöhung der Studiengebühren für Bildungsinländerinnen und -inländer hätte gemäss Studien von BSS und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK Auswirkungen auf Studierende und Hochschulen. Aber auch die Kantone wären betroffen: Sie könnten sich allenfalls bei ihren Beiträgen an ihre Universitäten entlasten, müssten aber Studierende aus finanziell schwächeren Verhältnissen voraussichtlich stärker unterstützen. Auch wäre davon auszugehen, dass sich die interkantonalen Beiträge ändern. Ob und wieweit die öffentliche Hand im komplexen System der Hochschulfinanzierung von einer Erhöhung der Studiengebühren profitieren könnte, ist somit nicht eindeutig klar.

Bund und Kantone stehen regelmässig in engem Austausch, um Anpassungen im Finanzierungssystem vorzunehmen, wo dies notwendig erscheint und um Ungleichheiten zu minimieren.

Der Bund hat aber keine Kompetenzen, die Studiengebühren an den kantonalen Universitäten zu erhöhen.

Trotzdem ist der Bundesrat bereit, das Thema der Studiengebühren erneut in der Schweizerischen Hochschulkonferenz, die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) präsidiert wird, aufzunehmen und die eidgenössischen Räte über die Ergebnisse zu informieren. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, würde er im Zweitrat die entsprechende Anpassung des Auftrages beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.