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24.3827 · Motion · 2024-09-09

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Beitritt zu jedem Projekt der Permanent Structured Cooperation (PESCO) zu unterbreiten und in der Zwischenzeit den Vollzug seines Beschlusses vom 21. August 2024 zur Teilnahme an den Projekten "Military Mobility" und "Cyber Ranges Federation" aufzuschieben.

Begründung

Am 21. August 2024 genehmigte der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz an zwei PESCO-Projekten, eines (Military Mobility) zur Erleichterung der militärischen Mobilität innerhalb Europas und das andere (Cyber Ranges Federation) zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Cyberverteidigung.

Die PESCO ist ein Kind der EU. Die Teilnahme an den PESCO-Projekten kann, ja muss sogar als Schritt hin zu einem schleichenden Beitritt zur EU oder zumindest zu einer Organisation für kollektive Sicherheit interpretiert werden. Unter dem Blickwinkel von Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung (BV) muss die Teilnahme an Programmen einer Einrichtung, die als Embryo eines Europas der Verteidigung oder sogar einer europäischen Armee dargestellt wird, offensichtlich dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Dies gilt umso mehr, als die Teilnahme an solchen Projekten offensichtlich die Frage der Neutralität nach den Artikeln 173 Absatz 1 Buchstabe a und 185 Absatz 1 BV berührt, um nicht zu sagen, ihr völlig zuwiderläuft. Ein weiteres Problem ist die Aussicht, dass die Ukraine eines Tages der PESCO beitreten oder "nur" an PESCO-Projekten teilnehmen könnte (was die Ukraine offenbar beantragt). Dadurch wäre die Schweiz dem Risiko ausgesetzt, gemeinsam mit der Ukraine an Übungen teilnehmen zu müssen.

In einem Bericht, den das VBS in beunruhigender Weise, unter Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips und unter Missachtung der Befugnisse des Parlaments, beharrlich geheim hält, wird das Projekt mit dem Namen "Military Mobility" als eine Art "Schengen der Streitkräfte" beschrieben. Wird es ausländischen Streitkräften also erlaubt sein, die Schweiz auf dem Land- oder Luftweg zu durchqueren? Werden Schweizer Militärverbände auf dem Gebiet der EU oder des Schengenraums eingesetzt werden, und wenn ja, welche Art von Einsätzen ist geplant? Besteht die Gefahr, dass Schweizer Soldaten im Sarg in die Heimat zurückgebracht werden?

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Permanent Structured Cooperation PESCO ist ein Rahmen für die Zusammenarbeit, der es den Mitgliedern der Europäischen Union (EU) ermöglicht, gewisse militärische Fähigkeiten weiterzuentwickeln, gemeinsame Rüstungsprojekte durchzuführen sowie die Interoperabilität ihrer Streitkräfte zu erhöhen. Zurzeit gibt es rund 60 laufende Projekte. Es handelt sich um keine kollektive Verteidigungsorganisation. Als Drittstaat kann die Schweiz nicht Mitglied dieser Zusammenarbeit werden. Sie kann einzig dazu eingeladen werden, an Projekten teilzunehmen, indem sie rechtlich nicht verbindliche Vereinbarungen mit den europäischen Partnern unterzeichnet. Gemäss Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) liegt die grundsätzliche Zuständigkeit für die Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten beim Bundesrat. In der Praxis wie in der Rechtslehre ist allgemein anerkannt, dass dies auch die Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss rechtlich nicht verbindlicher Vereinbarungen einschliesst. Der Entscheid zur Teilnahme an zwei PESCO-Projekten sowie die Unterzeichnung einer rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarung stützen sich auf die Zuständigkeit des Bundesrates im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats sowie die Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats haben den Wunsch geäussert, zur Teilnahme an den beiden PESCO-Projekten konsultiert zu werden. Die APK-N, die APK-S sowie die SiK-S unterstützen die Teilnahme an beiden Projekten. Die SiK-N wird am 21. November 2024 konsultiert. Mit seinem Entscheid vom 21. August 2024 strebt der Bundesrat die Teilnahme an den Projekten Military Mobility und Cyber Ranges Federation an, um gewisse militärische Fähigkeiten zu stärken. Es handelt sich um Fachkooperationen, die einerseits dank standardisierter und vereinfachter Verfahren die militärische Mobilität erleichtern und andererseits mittels gemeinsamer Übungen im Bereich der Cyberabwehr die Ausbildung verbessern und die Interoperabilität der Schweizer Armee stärken sollen. Die Teilnahme an den zwei PESCO-Projekten wird in Übereinstimmung mit dem Neutralitätsrecht ausgestaltet. Die neutralitätsrechtlichen Pflichten der Schweiz sowie die nationalen Entscheidungskompetenzen werden von diesen zwei Projekten nicht angetastet. Die Schweiz prüft Gesuche um Grenzübertritt und Durchreise sowie die Möglichkeit der Durchführung gemeinsamer Übungen im Bereich Cyber auf Einzelfallbasis. Eine allfällige Teilnahme der Ukraine an den Projekten würde die Schweiz keinesfalls zu einer Zusammenarbeit mit diesem Land verpflichten. Es gibt auch keine Pflichten in Bezug auf die Verschiebung von Schweizer Militärpersonal oder -material ins Ausland. Zudem werden die zwei Verwaltungsvereinbarungen, wie in Kooperationsprojekten regelmässig der Fall, eine Suspendierungsklausel in Bezug auf die Neutralität enthalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.