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24.3872 · Motion · 2024-09-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Problematik von Streustrom und seine negativen Folgen für Nutztiere anzuerkennen und die Bestimmungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) anzupassen. Bei den obligatorischen Kontrollen der elektrischen Anlagen in einem Betrieb sollte die Elektrosensibilität der Nutztiere berücksichtigt werden, insbesondere diejenige von Milchvieh.

Streustrom stellt für landwirtschaftliche Betriebe eine erhebliche Gefahr dar (Störungen, schlechte Erdung, beschädigte Kabel). In einem Umfeld, das immer mehr von Anlagen, Solarmodulen, Mobilfunkantennen und Windenergieanlagen übersät ist, kann diese Gefahr verheerende Folgen für den Tierbestand haben, die von einer verminderten Leistung bis zum Tod der Tiere reichen. Eine kürzlich von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) durchgeführte Studie hat beunruhigende Tatsachen betreffend die Auswirkungen von Streustrom auf die Gesundheit der Tiere beleuchtet: Die Studie zeigt, dass Streustrom insbesondere in Milchviehbetrieben häufig vorkommt. Laut der Studie haben oder hatten 37 Prozent der rund 1 500 befragten Landwirtinnen und Landwirte Probleme mit Streustrom.

Milchkühe reagieren vor allem aufgrund ihrer Haltungsbedingungen mit den vielen notwendigen elektrischen Anlagen (Melkstände) besonders empfindlich auf Streustrom. Die Studie der HAFL zeigt zudem, dass 13 Prozent der Landwirtinnen und Landwirte, die Streustrom erlitten haben, von finanziellen Verlusten bis zu einer Million Franken berichtet haben.

In den geltenden Bestimmungen für Sicherheitskontrollen wird die Elektrosensibilität von Nutztieren, die bei einer Kuh zwischen fünf und zehn Mal höher als beim Menschen sein kann, nicht berücksichtigt.

Daher wird der Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen der NIV anzupassen. Die Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlagen ist dringend erforderlich: Die Situation hat sich verändert und auf den Betrieben werden immer mehr Anlagen verschiedener Art installiert. Diese Rechtsgrundlagen sind notwendig, um diese Problematik einzudämmen und zu einer nachhaltigen Sicherung der Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe beizutragen, indem die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat sind einzelne Berichte bekannt, die aversive Verhaltensreaktionen und gesundheitliche Einschränkungen bei Nutztieren mit Streuströmen in Verbindung bringen.Das Wohlbefinden der Tiere kann durch Spannungsdifferenzen von mehr als 1 Volt beeinträchtigt werden. Solche Spannungen können von den Tieren wahrgenommen werden. Bei tieferen Spannungen konnten keine Befindlichkeitsstörungen festgestellt werden. Die Ursachen für die Beeinträchtigungen des Tierwohls sind indes oft komplex und können durch vielfältige Faktoren bedingt sein. Für deren Ermittlung ist der Bezug von Fachpersonen deshalb unerlässlich.Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat die Plattform Streuströme von AGRIDEA initiiert. Sie wird vom Bund finanziert und bündelt die Fachkompetenz im Bereich Streuströme. Eine Expertengruppe leistet fachliche Unterstützung. Die Plattform unterstützt betroffene Landwirtschaftsbetriebe und vermittelt Fachpersonen, welche die konkrete Situation in den Betrieben analysieren und Sanierungsvorschläge erarbeiten. Von den in den letzten Jahren ausgebildeten 172 Fachpersonen kann ein Teil über die Plattform der AGRIDEA direkt kontaktiert werden.Liegt die Ursache innerhalb der betroffenen Niederspannungsinstallation, so ist Artikel 3 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) massgebend. Danach müssen elektrische Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden. Die Regeln der Technik und die grundlegenden Anforderungen an die Installationen für landwirtschaftliche Betriebe sind in der Niederspannungs-Installations-Norm (NIN, physisch einsehbar bei den unter www.snv.ch aufgelisteten Auflagestellen der Schweiz) festgelegt. Bei korrekt installiertem Potenzialausgleich gemäss NIN betragen die Spannungsdifferenzen nur wenige Millivolt. Damit ist sichergestellt, dass das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Niederspannungsinstallationen, die nicht den geltenden Vorschriften der NIV und NIN entsprechen, müssen instand gestellt werden. Liegt die Ursache ausserhalb der betroffenen Niederspannungsinstallation, z. B. in einer Transformatorenstation, einem anderen Gebäude oder bei Leitungen in der Nachbarschaft, so sind vom gestörten Installationseigentümer allenfalls Schritte gegen den Störer zu prüfen und zu ergreifen. Hierbei sind Rechtsvorschriften ausserhalb der Elektrizitätsgesetzgebung einschlägig. Eine Anpassung der NIV oder NIN ist daher nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.