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24.3882 · Interpellation · 2024-09-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Generalsanierung des deutschen Schienennetzes ab Sommer 2024 und der Luegbrücke-Neubau auf der Brennerautobahn ab 2025 stellen die Güterverkehrsverlagerung in der Schweiz vor erhebliche Herausforderungen. Es droht, dass die Schiene an Attraktivität verliert, es zu einer Rückverlagerung auf die Strasse kommt und die Verkehrslast vom Brenner auf die Schweizer Alpenübergänge überschwappt. Der Bundesrat muss konkrete Massnahmen ergreifen, um den möglichen Auswirkungen auf die Schweizer Verlagerungsbemühungen entgegenzuwirken. Denn die Verlagerung des transalpinen Güterverkehrs steht enorm unter Druck.

Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Ist der Bundesrat sich der möglichen Auswirkungen der Grossbaustellen in Deutschland und Österreich auf die Schweizer Verlagerungsbemühungen bewusst, besonders hinsichtlich einer drohenden Zunahme des Schwerverkehrs auf den Schweizer Alpenstrassen?

  2. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass der transalpine Güterverkehr verstärkt auf die Schiene verlagert wird und die Schweizer Alpenstrassen nicht als Ausweichroute zum Brennerpass dienen?

Begründung

Die Generalsanierung des deutschen Schienennetzes ist ein notwendiger Schritt, um die vernachlässigte Infrastruktur zu modernisieren. Es sind jedoch monatelange Sperrungen auf wichtigen Verbindungen des Nord-Süd-Güterkorridors zu erwarten, während effiziente Umfahrungsrouten fehlen. Gleichzeitig wird die Luegbrücke an der Brennerautobahn ab 2025 bis 2030 neu gebaut. Die bestehende Brücke wird ab 2025 aus Sicherheitsgründen nur noch einspurig betrieben, was die Kapazität der bedeutenden Brennerstrecke erheblich einschränkt.

Es besteht die Gefahr, dass die Kapazitätsminderung über den Brenner zu einer Verlagerung des Strassengüterverkehrs auf die Schweizer Übergänge führt. In Kombination mit der Sanierung des deutschen Schienennetzes kommt die Verlagerung ab Sommer 2024 stark unter Druck. Zusätzlich hat InfraGO im August 2024 angekündigt, die Trassenpreise auf dem deutschen Schienennetz bis 2026 um 14,8 Prozent zu erhöhen. Im Halbjahresbericht zu den Verlagerungszahlen schreibt das BAV selbst, dass es zu einem deutlichen Rückgang der Schienentransporte kommen wird. Es braucht also Massnahmen, um die drohende Rückverlagerung auf die Strasse abzuwenden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Verfügbarkeit der Schieneninfrastruktur entlang der für die Schweiz relevanten Nord-Süd-Achsen zeitweise stark eingeschränkt ist. Er hat die Thematik entsprechend auch im Verlagerungsbericht 2023 aufgenommen und sieht vor, sie auch für den Verlagerungsbericht 2025 zu vertiefen. Die Schweiz setzt sich in den formellen und informellen Kontakten mit den Verkehrsministerien und Bahninfrastrukturbetreiberinnen der Nachbarländer dafür ein, dass die diversen Baustellen möglichst gut koordiniert werden, um die Auswirkungen für den Schienengüterverkehr so gering als möglich zu halten. Der Bund ist dafür auch in Kontakt mit den wichtigsten Marktakteuren. Für 2025 erwartet der Bundesrat eine deutlich verbesserte Verfügbarkeit der Bahninfrastruktur gegenüber dem laufenden Jahr. Entsprechend dürften die Anzahl Zugsausfälle wie auch die Vorhaltekosten der Marktakteure sinken. Strassenseitig sind die möglichen Auswirkungen der Sanierung der Lueg-Brücke auf der Brenner-Autobahn in Österreich auf die Schweiz aktuell sehr schwer abschätzbar. 2. Die Schweiz wird strassenseitig die bestehenden Massnahmen und Verkehrskonzepte konsequent weiterführen. Dies sind insbesondere die Dosierung vor dem Gotthardtunnel, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot und die Bewirtschaftung von Warteräumen für LKW. Die zuständigen Bundesämter ASTRA und BAV stehen hierzu sowohl mit dem österreichischen Ministerium als auch mit der ASFINAG, der Betreibergesellschaft der Autobahnen in Österreich in Kontakt, um bei absehbaren Ereignissen rasch und abgestimmt reagieren zu können. Der Bundesrat setzt auf die Wirksamkeit der mittel- und langfristig ausgelegten Verlagerungsinstrumente.