Die Nomination der Schweizer Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte soll durch das Parlament erfolgen
24.3985 · Motion · 2024-09-24
Justiz- und Polizeidepartement
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die Bundesversammlung die Nomination der Kandidierenden für den Schweizer Sitz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vornimmt und nicht mehr der Bundesrat.
Begründung
Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben zunehmend Einfluss auf die Rechtsprechung und können dazu führen, dass nationale Gesetze und Praktiken geändert werden müssen.
Heute wählt die Bundesversammlung die Richterinnen und Richter am Bundesgericht. In Zukunft soll die Bundesversammlung auch bestimmen, wer die Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten soll.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Nach Artikel 22 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) wählt die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER) für jeden Vertragsstaat einen Richter oder eine Richterin aus einer Liste von drei Kandidatinnen oder Kandidaten, die der betreffende Vertragsstaat vorschlägt. Da die PVER das Wahlorgan ist, kann die Rolle der Bundesversammlung nicht dieselbe sein wie bei der Wahl der Richterinnen und Richter der Gerichte des Bundes. Jeder Vertragsstaat der EMRK kann die Modalitäten des nationalen Auswahlverfahrens festlegen, das zur Erstellung einer Liste mit drei Namen führt. Derzeit wird die Schweizer Liste mit drei Kandidaten formell vom Bundesrat verabschiedet, der sie anschliessend an den Europarat weiterleitet. Seit der Ersatzwahl für Richter Malinverni 2011 ist die Bundesversammlung sehr stark in das Verfahren zur Ernennung der Richterkandidaten und -kandidatinnen eingebunden: Der Bundesrat leitet die Dossiers der in die engere Wahl gezogenen Personen an die Schweizerische Parlamentarierdelegation beim Europarat (ERD) weiter, die wiederum die Gerichtskommission (GK) in den Auswahlprozess einbezieht. Die Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren eine Anhörung vor der versammelten ERD und der GK. Letztere erstellen dann eine Empfehlung mit drei Namen, die vom Präsidenten oder der Präsidentin der ERD zusammen mit einer Auswertung der Anhörungen an den Bundesrat weitergeleitet wird. In der Praxis leitet der Bundesrat diese Liste mit drei Namen dann unverändert an den Europarat weiter. Es sei daran erinnert, dass frühere parlamentarische Vorstösse, die darauf abzielten, der Bundesversammlung die Kompetenz zum Wahlvorschlag für den Schweizer Richter bzw. die Schweizer Richterin in Strassburg zu geben, abgelehnt wurden (siehe 94.3476 Motion SR "Wahlvorschlag für die schweizerischen Richter am europäischen Gerichtshof"; Parlamentarische Initiative 13.447 Alfred Heer "Parlament soll Schweizer Richter und Richterinnen am EGMR in Strassburg nominieren").
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.