24.4046 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum erkennt der Bund keine kantonalen Herdenschutzhunde an, die nicht auf nationaler Ebene ausgebildet wurden, obwohl der nationale Sektor nicht genügend Hunde für die Züchterinnen und Züchter bereitstellen kann?
2. Ist der Bund der Ansicht, dass die Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) für Herdenschutzhunde in ihrer derzeitigen Form ein geeigneter Test ist, obwohl die EBÜ von mehreren Akteuren als unhaltbar angesehen wird?
3. Wie wird die Revision der Jagdverordnung, zu der die Vernehmlassung am 5. Juli 2024 endete, die oben erwähnten Anerkennungsprobleme lösen? Werden Herden, die von auf kantonaler Ebene ausgebildeten Herdenschutzhunden bewacht werden, in Zukunft als geschützte Herden betrachtet, auch wenn der Hund keine EBÜ absolviert hat?
Begründung
Weltweit können etwa 50 Hunderassen zum Schutz von Nutztieren vor grossen Raubtieren eingesetzt werden. Nach dem derzeit geltenden rechtlichen Rahmen (Art. 10quater JSV) finanziert das BAFU den Halterinnen und Haltern die Zucht, die Ausbildung, die Haltung und den Einsatz von auf nationaler Ebene anerkannten Herdenschutzhunden. Das BAFU erkennt derzeit zwei Rassen von Herdenschutzhunden an. Um als offizielle Herdenschutzhunde anerkannt zu werden, müssen die Hunde zudem die EBÜ des BAFU bestehen. Dabei wird anhand eines standardisierten Verfahrens sichergestellt, dass sie bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Aufgrund des unzureichenden Angebots und der unzumutbar langen Beschaffungszeiten entschied sich eine grosse Anzahl von Züchterinnen und Züchtern für die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die nicht auf der offiziellen nationalen Ebene ausgebildet wurden. Diese Hunde können von den Kantonen zugelassen und somit im Rahmen von kantonalen Förderprogrammen unterstützt werden. So hat beispielsweise der Kanton Wallis im Jahr 2023 aufgrund eines Ausbildungs- und Betreuungsprogramms 43 zusätzliche Hunde anerkannt. Diese Hunde haben den ganzen Sommer 2023 über ihre grosse Nützlichkeit unter Beweis gestellt.
Diese kantonal anerkannten Herdenschutzhunde werden jedoch nicht vom Bund anerkannt, wenn sie nicht eine EBÜ bestehen. Diese Überprüfung ist jedoch sehr umstritten.Das bei der EBÜ getestete Modell wird nämlich von mehreren Organisationen und sogar von einigen Kantonen kritisiert, und viele Züchterinnen und Züchter lehnen es aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab (Nichtübereinstimmung mit der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit).
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die Anforderung des Bundes für die Anerkennung von Herdenschutzhunden, die ausserhalb des offiziellen Systems ausgebildet wurden, bestand stets darin, dass diese Hunde entweder die Einsatzbereitschaftsüberprüfung des Bundes (EBÜ) oder eine äquivalente Prüfung absolviert haben. Die Anforderungen an die Prüfung sind im Anhang 7 der Vollzughilfe Herdenschutz aufgeführt. Um den Engpass an Herdenschutzhunden in Zukunft zu verringern ist vorgesehen, auch weitere Herdenschutzhunderassen zur Prüfung zuzulassen. Der Bundesrat entscheidet im Rahmen der Revision der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) über das konkrete Prozedere. 2) Anlässlich der EBÜ wird unter standardisierten Bedingungen geprüft, ob Herdenschutzhunde wirksam schützen und dabei ein differenziertes Abwehrverhalten, jedoch kein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen (vgl. Art. 79 der Tierschutzverordnung [TSchV, SR 455.1]). Dem Bund ist aktuell keine andere Prüfung bekannt, die diese Eigenschaften prüft. 3) Die Vernehmlassung wird zurzeit ausgewertet. Der Bundesrat entscheidet im Dezember 2024 über die Inkraftsetzung der JSV per Februar 2025.