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24.410 · Parlamentarische Initiative · 2024-03-14

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Artikel 19 des Geschäftsreglements soll dahingehend abgeändert werden, dass keine weiteren Berichterstatter zu einem Geschäft bestimmt werden können.

Um die Landessprachen entsprechend zu berücksichtigen, könnte bei geraden Geschäftsnummern die deutsche und bei ungeraden Geschäftsnummern eine lateinische Sprache als Vorgabe gesetzt werden.

Begründung

Artikel19 lautet konkret: Die Kommission bestimmt zu jedem Beratungsgegenstand ein Mitglied, das im Rat Bericht erstattet und die Anträge der Kommission vertritt. Sie kann weitere, anderssprachige Berichterstatterinnen oder Berichterstatter bestimmen. Es wäre also grundsätzlich schon immer vorgesehen gewesen, dass nur ein Mitglied die Berichterstattung übernimmt. Eine weitere Berichtserstattung ist eine "Kann-Formulierung" die aber praktisch immer angewendet wird.

Die Effizienz unseres Ratsbetriebes könnte enorm gesteigert werden, wenn die Berichterstattung aus den Kommissionen nur noch in einer Landessprache erfolgen würde. Immerhin könnte so die Redezeit in diesem Bereich praktisch halbiert werden. Angesichts der Tatsache, dass die Debatten im Saal ohnehin simultan übersetzt werden, erübrigt sich eine 2. Sprache ohnehin.