24.4100 · Interpellation · 2024-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bund spielt eine zentrale Rolle als Auftraggeber von Projekten in den Bereichen der Politikberatung und Analyse sowie von Projekten, die bei Forschungsinstitutionen und -organisationen durchgeführt werden; dabei wird er durch das BAG vertreten. Diese Projekte werden, wie Werbeaufträge, mit öffentlichen Mitteln finanziert. Es wird jedoch nicht transparent kommuniziert, was die genaue Höhe der Beiträge ist und wer die Begünstigten sind.
Deshalb bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Höhe der Beiträge und Begünstigte: Wie hoch ist die Gesamtsumme der Beiträge, die das BAG an Projekte oder als Subventionen an Dritte vergibt? Welche Organisationen und Projekte werden konkret vom BAG unterstützt?
Beratung, Analysen und Werbung: Welche Beträge werden in Zusammenhang mit der Erbringung von Beratungsdienstleistungen, politischen Analysen und Werbung vergeben? Mit wem wurden diese Verträge geschlossen und mit welchen konkreten Zielen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Beiträge, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) an Projekte oder in Form von Subventionen vergibt, basieren auf dem Subventionsgesetz (insb. Art. 3 SuG, SR 616.1) und werden aus dem Kredit «Beitrag Gesundheitsschutz und Prävention» bezahlt. Bei diesem Kredit handelt es sich um einen Sammelgefäss für gesetzlich begründete Abgeltungen und Finanzhilfen an Organisationen, die mit der Umsetzung von Gesetzen betraut sind oder in verschiedenen Gebieten Gesundheitsschutz betreiben, die also der Umsetzung von Gesundheitsstrategien und der Eindämmung der Gesundheitskosten dienen. Bei den grössten Ausgabenpositionen handelt es sich um Abgeltungen für öffentlich-rechtliche Aufgaben, die der Bund an Dritte übertragen hat (z.B. Swisstransplant, Nationale Referenzzentren, spezialisierte Labors).
Im Voranschlag 2024 sind auf dem erwähnten Kredit Ausgaben von insgesamt 19,0 Millionen budgetiert. Diese Ausgaben setzen sich aus den folgenden Beiträgen zusammen:
Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten 11,3 Millionen
Registerführung und Zulassungsstelle Transplantation 2,4 Millionen
Krebs- und Krankheitsregistrierung 2,1 Millionen
Missbrauchsbekämpfung Suchtmittel 1,0 Millionen
Beiträge Chemikaliensicherheit 0,7 Millionen
Übrige Beiträge Gesundheitsschutz und Prävention 1,5 Millionen
2. Die Beträge, die das BAG für Beratungen, für externe Dienstleistungen und für Analysen bezahlt, werden aus dem Globalbudget (Funktionsaufwand) finanziert. Zum einen werden über dieses Budget externe Sachverständige (Experten), Forschungsaufträge, gesetzlich vorgeschriebene Evaluationen sowie Studien und Berichte in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitsversorgung finanziert. Zum andern werden externe Dienstleistungen abgegolten, die im Zusammenhang mit dem Vollzug bzw. der Weiterentwicklung der insgesamt 24dem BAG zugeteilten Bundesgesetze und der Nationalen Gesundheitsstrategien entstehen. Im Voranschlag 2024 sind für Beratungsausgaben insgesamt 14,8 Millionen und für externe Dienstleistungen insgesamt 30,0 Millionen budgetiert.
Die grössten Ausgaben fallen aus der Umsetzung der folgenden Gesetze bzw. Aufgaben an:
Gesetze im Bereich der Gesundheitsberufe: Sicherstellung der Qualität der Aus- und Weiterbildungen; Akkreditierung der Studiengänge und Bildungsabschlüsse; Betrieb der Gesundheitsberuferegister; Umsetzung der Pflegeinitiative 9,9 Millionen
Epidemiengesetz: Erkennung und Überwachung sowie Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten 6,4 Millionen
Gesetze im Bereich «Tabak und Betäubungsmittel» sowie Nationale Strategien «Sucht» und «Prävention nichtübertragbarer Krankheiten» 5,3 Millionen
Krankenversicherungsgesetz: Stärkung von Health Technology Assessment; Aufnahme und Überprüfung von Analysen sowie Mittel und Gegenständen 2,6 Millionen
Strahlenschutzgesetz: Überwachung Umweltradioaktivität und Entsorgung radioaktiver Abfälle 1,8 Millionen