24.4122 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 10. August veröffentlichte das EDA einen Tweet, in dem es einseitig einen israelischen Militärschlag im Gazastreifen verurteilte und die Behauptungen der Hamas und Hamas-naher Quellen übernahm, dass bei einem Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft viele Zivilisten getötet worden seien. Der Tweet lautete (aus dem Französischen): «Die Schweiz ist alarmiert über die hohe Zahl von Opfern, die nach einem israelischen Angriff auf eine als Schutzraum genutzte Schule in Gaza gemeldet wurde. Das humanitäre Völkerrecht verlangt den Schutz von Zivilisten und ziviler Infrastruktur.»
Israel informierte früh, dass die Luftwaffe einen Kommandoposten der Hamas und des Islamischen Dschihad in der ausser Betrieb stehenden Taba’een-Schule in Gaza-Stadt angegriffen hatte. Nur Stunden nach dem Angriff veröffentlichte die israelische Armee (IDF) die Namen der getöteten Terroristen.
Das Medienportal Audiatur berichtete, dass das EDA 17 Stunden nach dem Luftschlag einen Tweet veröffentlichte, der vollständig auf der Version der Hamas basierte und die Angaben der Israelis ignorierte. Laut Audiatur klärte das EDA den Sachverhalt nicht ab, sondern folgte den Tweets der EU, Belgiens und Grossbritanniens. Auch zur Behauptung, dass das humanitäre Völkerrecht verletzt worden sei, gab es keine Abklärung. Das EDA sollte wissen, dass militärisch genutzte zivile Infrastruktur ihren Schutzstatus verliert.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Ist geregelt, welche Personen aufgrund welcher Informationskanäle Aussagen formulieren und via Twitter verbreiten dürfen? Wer ist letztlich dafür verantwortlich? Woher stammt dieser Umgang mit politisch heiklen Situationen?
Ist geregelt, in welchen Fällen der Text dem zuständigen Leiter oder der Leiterin des Departements vorzulegen ist?
Wer prüft, inwieweit involvierte Personen über die notwendigen Kenntnisse der behandelten Ereignisse verfügen?
Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass Behauptungen der offiziellen Informationskanäle vor der Veröffentlichung abgeklärt werden müssen? Warum geschah das im aktuellen Fall nicht?
Hat das EDA aus aktuellen Skandalen rund um seine Kommunikationspolitik Lehren für das zukünftige Verhalten auf Social Media gezogen?
Stellungnahme des Bundesrates
Im EDA internen Social Media Leitfaden ist festgelegt, wer im Namen des EDA auf Social Media Konten präsent sein darf. Derzeit gibt es im EDA (Aussennetz und Zentrale) rund 150 X/Twitter-Konten. Tweets werden von den Personen vorbereitet, die an der Zentrale oder im Aussennetz für die Social-Media-Kommunikation zuständig sind. Sie orientieren sich dafür an den Zielen der Aussenpolitischen Strategie sowie an den Entscheidungen des Bundesrates und am erwähnten Leitfaden. Die Konten «EDA/DFAE», «SwissMFA» und das Konto von Bundesrat Ignazio Cassis werden von Kommunikation EDA betreut. Kommunikation EDA verfasst Entwürfe der Tweets, die auf den von ihr betreuten Konten publiziert werden sollen, und finalisiert sie mit den zuständigen Stellen an der Zentrale und im Aussennetz. In politisch heiklen Fällen, wird der Departementschef involviert. Kommunikationsspezialistinnen und -spezialisten und Fachleute aus den zuständigen Abteilungen oder Vertretungen klären gemeinsam den Kontext ab, auf den sich ein Tweet bezieht. Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass vor einer Kommunikation entsprechende Abklärungen gemacht werden muss. Dies wird systematisch gemacht. Das EDA prüft grundsätzlich alle seine Kommunikationsaktivitäten im Rückblick. Die Erfahrungen und Feedbacks sollen dazu beitragen, die Kommunikationsarbeit weiterzuentwickeln.