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24.4155 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Logistikbetriebe werden sinnvollerweise geclustert und in der Nähe der Hauptverkehrsachsen und zu Bahnanlagen angesiedelt. Dies ist entlang der A1, beispielsweise im Solothurner Gäu, geschehen. Die Region erfüllt heute als «Logistic-Valley» eine für die Landesversorgung zentrale Aufgabe.

So sinnvoll diese geclusterte Ansiedlung aus übergeordneter Sicht ist, so gross sind die Herausforderungen, mit denen die betroffenen Regionen dann zu kämpfen haben. Mit den Ansiedlungen der Logistikbetriebe werden zahlreiche Strassen- und sonstige Bauprojekte mit entsprechenden Kosten und hohem Investitionsbedarf nötig und auch im Bildungs- und Integrationsbereich fallen Mehrkosten für die Gemeinden sowie den Kanton an.

Die direkte Wertschöpfung der Logistikbranche hingegen ist nicht sonderlich hoch und entsprechend fallen auch keine hohen Gewinnsteuern ab. Die Arbeitsplätze der Branche liegen mehrheitlich im eher tieferen Lohnsegment und führen ergo auch im Bereich der Steuern von natürlichen Personen zu wenig Wachstum. Zusammenfassend wachsen also die Kosten bei gleichbleibenden oder nur leicht steigenden Erträgen. Dieses Bild zeigt sich auch in der Ressourcenschwäche des Kantons Solothurn im NFA.

Die Rechnung geht folgerichtig immer weniger auf und es regt sich in immer mehr Gemeinden Widerstand gegen übergeordnet sinnvolle Entwicklungen.

Es stellt sich also die Frage, ob analog anderer Lasten (geografisch-topografisch; sozio-demografisch) diese dargelegte Last der Logistikbranche sinnvoll ausgeglichen werden kann. Diesbezüglich erbitte ich den Bundesrat um Antwort auf die folgenden Fragen:

1) Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Region Gäu (zusammen mit den angrenzenden Regionen) eine wichtige Aufgabe für die Landesversorgung erfüllt und in Erfüllung dieser Aufgabe mit nicht ausgeglichenen Lasten belastet wird?

2) Teilt der Bundesrat die Bedenken, dass es aufgrund der Lasten immer schwieriger wird, die Bedürfnisse der Logistik an geeigneten Standorten befriedigen zu können und deshalb die Gefahr droht, dass die Branche ausweicht auf Standorte mit höheren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Infrastruktur?

3) Verfügt der Bundesrat über Messgrössen oder Studien, welche eine Aussage über das Ausmass der Logistiklasten zulassen?

4) Ist der Bundesrat bereit, die Logistiklasten als Teil des Lastenausgleichs in den NFA zu integrieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1/ Die Dienstleistungen der Logistikwirtschaft sind für die Arbeitsteilung und die Versorgung der Schweiz von grosser Bedeutung. Dem Bundesrat ist bewusst, dass die gemeinsamen Anstrengungen aller Kantone im Bereich der Versorgung zur guten wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz beitragen. In diesem Zusammenhang sind neben dem Gäu zum Beispiel die Region Basel, der Jurasüdfuss, der Genferseebogen und weitere Standorte von grosser Bedeutung.2/ Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen bewusst, die sich aus den Bedürfnissen des Logistiksektors ergeben. Die Kompetenzen zur Ansiedlung von Logistikbetrieben liegen bei den Kantonen. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) hat 2018 eine Potenzialanalyse zu Logistikstandorten von überkantonaler Bedeutung erarbeitet.Die Ansiedlungsmöglichkeiten werden stark durch die Raumplanungsgesetzgebung geprägt. Die Raumplanung ist nicht allein Sache des Bundes, sondern eine gemeinsame Aufgabe der verschiedenen staatlichen Ebenen. Auf Bundesebene wurde im Rahmen des Sachplans Verkehr, Teil Programm, der 2021 verabschiedet wurde, eine Vision zu Logistikketten entwickelt. Sie gibt insbesondere Anhaltspunkte dafür, wie die verschiedenen Akteure in einem Gebiet dazu beitragen können, die Herausforderungen dieser Logistikketten zu bewältigen. Die spezifische Situation in den verschiedenen Aktionsgebieten, darunter auch im Handlungsraum «Aareland», wird in einer Reihe von Regionalkapiteln behandelt, die in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen verfasst wurden.3/ Der Logistiksektor und die darin tätigen Unternehmen stellen nicht einseitig eine Belastung dar, sondern bringen auch zahlreiche Vorteile mit sich. So sind diese Unternehmen wie andere Dienstleistungen auch an der Wertschöpfung beteiligt. Zudem ist der Standort, an dem sie sich ansiedeln, eine Entscheidung von Privatunternehmen, die von vielen Faktoren abhängt. Der Bund verpflichtet weder einen Kanton noch ein Unternehmen, diese Leistungen an gewissen Standorten zu erbringen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) verfügt über Angaben zur Anzahl der Unternehmen und Einrichtungen, die im Wirtschaftszweig (NOGA) 521000 „Lagerhaltung“ tätig sind. Diese Informationen können nach geografischer Ebene aufgeschlüsselt werden, beinhalten jedoch keine Angaben zu den Logistikkosten.4/ Mit dem Lastenausgleich sollen Kantone mit sog. Sonderlasten finanziell unterstützt werden. Sonderlasten verursachen für die betreffenden Kantone höhere Kosten für die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen an die Bevölkerung aufgrund von strukturellen Faktoren, die sie nicht beeinflussen können. Beim geografisch-topografischen Lastenausgleich sind dies Indikatoren wie die Höhenlage der Siedlungen, die Bevölkerungsdichte und die Steilheit des Geländes. Beim soziodemografischen Lastenausgleich sind es insbesondere Indikatoren für die Struktur der Bevölkerung und die Bevölkerungsdichte. Branchenspezifische Aspekte, wie beim in der Interpellation angesprochenen Logistikbereich, spielen beim Lastenausgleich keine Rolle. Es wäre wesensfremd, solche Elemente in den Lastenausgleich integrieren zu wollen. Die Branchenstruktur eines Kantons schlägt sich hingegen beim Ressourcenausgleich nieder. Branchen mit tiefen Löhnen und Rentabilität schwächen das Ressourcenpotenzial eines Kantons. Ein tieferes Ressourcenpotenzial hat höhere Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich zur Folge. Die Ansiedlung von Unternehmen mit einer tiefen Wertschöpfung führt folglich bereits heute zu höheren Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich zugunsten des Kantons Solothurn.