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24.4189 · Interpellation · 2024-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bekanntlich wurden die neuen Ernährungsempfehlungen zusammen mit der neuen Lebensmittelpyramide eben erst veröffentlicht und im Rahmen der Fachtagung der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Dies, nachdem im Vorfeld dazu offiziell nur bekannt war, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das Universitätsspital Lausanne (CHUV) mit der Ausarbeitung einer Studie zur Überarbeitung der letztmals 2011 aktualisierten Ernährungsempfehlungen beauftragt hatte. Diese soll u.a. auch eine zusätzliche Bewertung der Umweltaspekte durch das CHUV selber beinhalten und ebenso der Eidgenössischen Ernährungskommission vorgelegt worden sein.

In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Nach welchen Kriterien wählt der Bund die einzelnen Forschungsinstitutionen bzw. Forschenden für derartige Auftragsstudien jeweils aus? Was hat diese im nun vorliegenden Fall konkret gekostet?

2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass zumindest bei den betroffenen Kreisen der Land- und Ernährungswirtschaft vonseiten BLV keine Vernehmlassung durchgeführt wurde?

3. Wie begründet der Bundesrat die Tatsache, dass neu in der Lebensmittelpyramide das bisherige Steak durch ein (mit einem Tofublock) teils verdecktes Pouletbrustfilet ersetzt und das Fleisch bei der Nennung der verschiedenen Eiweissträger nach hinten verschoben wurde?

4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Beurteilung von Aspekten der Nachhaltigkeit in Ernährungsempfehlungen nichts zu suchen hat? Wie begründet er, dass aufgrund der neuen Empfehlungen die Nutzung der hiesigen Grünflächen mit einem Anteil von rund 2/3 an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (zur nur durch Wiederkäuer möglichen Veredlung zu Milch und Fleisch mit all den übrigen positiven Effekten für unsere Gesellschaft, z.B. Landschaftsbild, Entvölkerung Berggebiete, Tourismus) neu in den Hintergrund gedrängt wird?

5. Sind vonseiten des Bundes noch weitere Massnahmen zur Abwertung der tierischen Lebensmittel (Fleisch, Milch) geplant?

6. Wie begründet der Bundesrat die nun vorgenommene Neubewertung von Fleisch, wenn sich dieses gleichzeitig durch eine im Vergleich zu pflanzlichen Quellen deutlich höhere Bioverfügbarkeit diverser Nährstoffe (z.B. Proteine und Mineralstoffe), aber auch der Versorgung mit einer breiten Palette anl ebensnotwendigen Nährstoffen als besonders geeignet auszeichnet?

Begründung

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Stellungnahme des Bundesrates

1. 2020 publizierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Ausschreibung auf der Beschaffungsplattform der öffentlichen Hand. Der Auftrag wurde an das Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) vergeben, das ein Angebot in der Höhe von 209 900 Franken eingereicht hatte. 2. Vom 15. März bis 20. April 2024 wurde eine Konsultation intern (u. a. Agroscope, Bundesamt für Landwirtschaft) und extern (u. a. Fachhochschulen Gesundheit, Eidgenössische Ernährungskommission, Gesundheitsförderung Schweiz) durchgeführt. Die Teilnehmerliste und die Details der Stellungnahmen werden Ende 2024 veröffentlicht. 3. Schweizerinnen und Schweizer essen durchschnittlich 111 Gramm Fleisch pro Tag, was mehr als dreimal der empfohlenen Menge entspricht, die bei zwei bis maximal drei Portionen Fleisch pro Woche liegt. Die neuen Ernährungsempfehlungen unterscheiden nicht zwischen weissem und rotem Fleisch (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Ernährung > Empfehlungen und Informationen > Schweizer Ernährungsempfehlungen), und deren empfohlene Menge ist seit 2017 unverändert geblieben. Die Lebensmittelpyramide stellt in grafischer Form die Ernährungsempfehlungen für die einzelnen Lebensmittelgruppen dar. In der neuen Pyramide wird Fleisch als Geflügelfleisch dargestellt. 4. Die Schweizer Ernährungsempfehlungen wurden auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert. Sie berücksichtigen insbesondere die notwendige Nährstoffzufuhr sowie Nachhaltigkeitsaspekte. Sie fördern den vielfältigen Genuss von pflanzlichen und tierischen Proteinquellen, ohne diese in Konkurrenz zueinander zu stellen. So berücksichtigen sie die optimale Nutzung der begrenzten natürlichen Ressourcen und die Aufwertung der einheimischen Wiesen durch Wiederkäuer für die Milch- und Fleischproduktion (siehe Antwort auf die Interpellation 24.3887 Nicolet «Schweizer Ernährungsstrategie und neue Lebensmittelpyramide: Will der Bundesrat den Tod der einheimischen Fleisch- und Milchwirtschaft?»). Sie sind auch kohärent mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates, die vorsieht, den Übergang zu nachhaltigen Ernährungssystemen zu beschleunigen (www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung). 5. und 6. Die neuen Empfehlungen unterscheiden nicht zwischen verschiedenen Fleischsorten, um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu respektieren und gleichzeitig transparent über die Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit zu informieren. Sie sind als Hilfe zur Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung zu verstehen. Tierische Produkte tragen dazu bei, den Bedarf an Vitamin B12, Eisen und Zink zu decken, und haben eine höhere Bioverfügbarkeit an Proteinen. Mit einer abwechslungsreichen Ernährung mit vielen verschiedenen pflanzlichen und tierischen Proteinquellen sowie Milchprodukten ist die Abdeckung der oben genannten Nährstoffe gewährleistet.