24.4211 · Interpellation · 2024-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In den vergangenen Wochen wurden PFAS in den Schweizer Medien breit thematisiert. Das Parlament hat dem Bundesrat mit dem Postulat Moser (22.4585) und der Motion Maret (22.3929) bereits zwei konkrete Aufträge erteilt. Mit dem erwarteten Postulatsbericht Moser sollen und können die Grundlagen dafür geschaffen werden, um diese Gruppe von Chemikalienklassen besser zu verstehen, und damit die Basis für eine zielgerichtete Regulierungen zu schaffen.
PFAS stellen ein Universum unterschiedlichster Chemikalien dar und finden breite Verwendung in Industrie, Gewerbe und Produkten des alltäglichen Lebens. Viele PFAS sind Teil verschiedener Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energie, insbesondere Wind- und Solarenergie, aber auch bei Wärmepumpen als Ersatz zu fossilen Gebäudeheizungen. Ohne die Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) rückt die Verringerung fossiler Energieträger gerade im Gebäudebereich in weite Ferne, weil Photovoltaik-Paneele und Windräder auf Beschichtungen angewiesen sind, damit sie den Witterungseinflüssen standhalten können – Beschichtungen aus Fluorpolymeren, die unter die PFAS Definition fallen.
Viele technische Anwendungen von PFAS finden in geschlossenen technischen Systemen statt und sind keine Emissionsquelle. Ausserdem sind neben Universitäten und ETH auch die Unternehmen aus Industrie und Gewerbe permanent daran, Alternativen zu PFAS Werkstoffen zu suchen und wo immer realisierbar, PFAS zu ersetzen.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Frage 1:
Wann und wo und über welche Kanäle klärt der Bundesrat das Parlament und die Bevölkerung darüber auf, welche Definition er für PFAS vorsieht und welche Stoffklassen diese Definition umfassen soll?
Frage 2:
Was sind Regulierungsabsichten des Bundesrates zur bestmöglichen Minimierung von denkbaren Risiken durch einzelne PFAS und gleichzeitiger Wahrung der sicheren Verwendung dieser Stoffgruppen in Industrie und Gewerbe?
Frage 3:
Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass denkbare Alternativen in der Gesamtbetrachtung von gesellschaftlichem Nutzen und effektiver, nicht bloss theoretischer Verfügbarkeit sowie allfälligen Risiken für Mensch und Umwelt, besser abschneiden als die heute in technischen Systemen verwendeten PFAS? Und wie stellt der Bundesrat sicher, dass Forschung und Innovation vor allem auch von den Wirtschaftsakteuren in diese Bestandesaufnahmen einfliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Die Information erfolgt über die bewährten Kanäle. So sind beispielsweise auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) verschiedene Informationen zu PFAS enthalten. Weiter gibt der Bundesrat im Rahmen seiner Antworten auf entsprechende parlamentarische Vorstösse Auskunft über die laufenden und geplanten Arbeiten sowie über den Stand der Dinge. Schliesslich wird er gestützt auf den Auftrag aus dem Postulat Moser (22.4585) bis voraussichtlich Ende 2025 einen Bericht vorlegen. Der Bericht soll aufzeigen, ob ein Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch PFAS und andere langlebige Chemikalien erforderlich ist. 2) und 3) Die Regelungen erfolgen jeweils in Anlehnung an das EU-Recht. Künftige Beschränkungen für PFAS – einschliesslich deren Definition – sollten möglichst international abgestimmt werden, damit ein einheitliches Schutzniveau erreicht werden kann, die Reichweite ihrer Wirkung gross ist und Handelshemmnisse vermieden werden. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) enthält schon heute Herstellungs-, Import- und Verwendungsverbote für die problematischsten PFAS. Zurzeit erarbeitet das UVEK einen neuen Regelungsentwurf zur Perfluorhexansäure und deren Vorläuferverbindungen. Zudem sind weitere Beschränkungen zu allen PFAS-haltigen Schaumlöschmitteln vorgesehen. Darüber hinaus wird in der EU aktuell eine Beschränkung aller PFAS für alle Anwendungsbereiche diskutiert, mit anwendungsspezifischen Ausnahmen und Übergangsfristen. Der Regelungsentwurf der EU stützt sich dabei auf die PFAS-Definition der OECD. Die Schweiz verfolgt diese Entwicklungen und wird eine allfällige Übernahme der Regelungen prüfen und die betroffenen Branchen dabei konsultieren. Der Austausch mit der Schweizer Wirtschaft und der Wissenschaft erfolgt bereits heute, zum Beispiel im Rahmen der Arbeiten zum Postulat Moser (22.4585) oder der Arbeiten zur Motion Maret (22.3929).