Die Ratspräsidien verzichten auf die Benutzung des Bundesratsjets bei internationalen Luftreisen
24.426 · Parlamentarische Initiative · 2024-05-29
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Es sind die Rechtsgrundlage zu erarbeiten, damit die Ratspräsidien für ihre internationalen Luftreisen Linienflüge benützen müssen und die Benutzung des Lufttransportdienstes des Bundes LTDB («Bundesratsjet») ausgeschlossen ist.
Begründung
Am 19. Mai 2024 berichtete der Sonntagsblick, dass die beiden Ratspräsidenten Eric Nussbaumer (SP) und Eva Herzog (ebenfalls SP) den Bundesratsjet für einen Kurzflug nach Rom benutzten und dabei auch Gäste mitführten, deren Namen jedoch nicht veröffentlicht wurden. Medienberichten zu Folge könnte es sich dabei um die Söhne von Eva Herzog gehandelt haben. Auch der bis am 31. Dezember 2023 amtierende SP-Bundesrat Alain Berset (SP) benutzte den Bundesratsjet alleine im Jahr 2023 40 Mal (siehe Statistik «Flüge des Bundesrates mit dem Lufttransportdienst (admin.ch)»)!
Die Heuchelei der SP dreht einem fast den Magen um: Während die SP-Amtsträgerinnen und Amtsträger zu den Vielbenutzern des Bundesratsjets gehören, fordert Nationalrat Cedric Wermuth gleichzeitig: «Ich finde man muss die [Flug]industrie ausbremsen, jawohl, es darf keine Billigflüge mehr geben» (Quelle: Podcast «Meyer:Wermuth»; Folge: «SVP-Etikettenschwindel, Listenverbindungen, Arbeitszeitverkürzung»). Von dieser Ausbremsung ausnehmen will er offenbar die von den Steuerzahlern berappten Reisen der eigenen SP-Amtsträgerinnen und Amtsträger.
Um Steuergelder einzusparen (und einen kleinen Beitrag zur Eindämmung des CO2-Ausstosses zu leisten), sollen die Ratspräsidien für ihre internationalen Luftreisen in Zukunft Linienflüge benutzen.