Beteiligung der Schweizer KMU und Berücksichtigung der Sprachregionen bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland (Offset)
24.4329 · Interpellation · 2024-12-10
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Im Hinblick auf die Revision der Verordnung über Offset-Geschäfte und die Erfüllung der Offsetauflagen bei AIR 2030, sowie weiterer Beschaffungsvorhaben stellen sich folgende Fragen:
Wie wird in der zukünftigen Offset-Verordnung der Einbezug der KMU umschrieben?
Welche Massnahmen unternimmt das VBS, um die KMU angemessen in die Offset-Auftragsvergabe einzubinden?
Wie wird der Einbezug der KMU durch das VBS überwacht und durchgesetzt?
Gibt es einen regelmässigen Austausch (Controlling) des VBS mit KMU-Organisationen?
Wie ist der Begriff «inländische Wertschöpfung» gemäss Verständnis des VBS in Bezug auf die Offsetprogramme zu verstehen?
Warum wird nicht - analog ausländischen Beispielen - das VBS in der Umsetzung der Offsetprogramme durch das WBF unterstützt, damit die gesamtvolkswirtschaftlichen Aspekte in die Entscheidungsfindungen einbezogen werden?
Wie wird die sprachregionale Verteilung (65% DE, 30% FR und 5% IT/RR) der Offset-Geschäfte durch das VBS überwacht und durchgesetzt? Gegenwärtig sind die ausländischen Lieferanten angewiesen, bei der Erfüllung ihrer Offset-Verpflichtung so weit als möglich die Berücksichtigung der Landesgegenden einzuhalten. Erforderlich ist ein bindender Verteilschlüssel in der Verordnung, nicht nur ein Richtwert.
Wie wird sichergestellt, dass die Offsetprogramme in den sicherheitsrelevanten Wirtschaftszweigen gemäss Anhang 1 der Offset Policy vom 01.11.2022 Breitenwirkung erzeugen?
Wie stellt der Bundesrat angesichts der zu erwartenden Milliardeninvestitionen in die militärische Sicherheit unseres Landes sicher, dass die zukünftige Offset Policy nicht wie bisher, nur eine amtsinterne Weisung darstellt, sondern auch gegenüber Dritten verpflichtend ist?
Begründung
Bei grossen Rüstungsbeschaffungen im Ausland verpflichtet das VBS ausländische Generalunternehmer zur industriellen Zusammenarbeit mit der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) der Schweiz. Im aktuell grössten Beschaffungsvorhaben «AIR 2030» (Kampfflugzeuge «F-35A» und Bodengestütztes Luftverteidigungssystem grösserer Reichweite «Patriot») ist bereits ein erheblicher Teil des Offsetvolumens vergeben, u.a. Grossaufträge im Umfang von mehr als einer Milliarde CHF an zwei Grossunternehmen in der Deutschschweiz, die SR-Technics in Zürich und die RUAG in Emmen. Bekanntlich sind aber mehr als 99% aller Unternehmen in der Schweiz KMU: marktwirtschaftliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Für die zukünftige Offset-Verordnung braucht es eine gesetzliche Grundlage. Diese wird aktuell erarbeitet und den Eidgenössischen Räten mit der aktuell laufenden Revision des Militärgesetzes vorgelegt. Der Bundesrat kann sich aus diesem Grund noch nicht zum Inhalt der Verordnung äussern. Das Ziel von Offset-Geschäften ist die Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB). Viele KMU, die STIB-relevante Leistungen erbringen, profitieren direkt als Auftragnehmer eines ausländischen Lieferanten oder indirekt als Unterauftragnehmer eines Schweizer Unternehmens, das ein Offset-Geschäft umsetzt. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse prüft die Anrechenbarkeit der Offset-Geschäfte gemäss Offset-Policy vom 1. November 2022. Die Auftragsvergabe bei Offset-Geschäften liegt jedoch gemäss Offset-Policy in der Verantwortung des ausländischen Lieferanten. Bei der Meldung von Offset-Geschäften werden die beteiligten Schweizer Unternehmen einschliesslich KMU systematisch erfasst, unter anderem nach Wirtschaftszweig, Kanton und Unternehmensgrösse. Ausserdem können Schweizer Unternehmen ihre Unterauftragnehmer angeben. Die Umsetzung von Offset-Geschäften obliegt den ausländischen Lieferanten. Es finden häufig Besuche und Austausche der armasuisse mit Schweizer KMU statt, die relevant für die STIB sind. Ausserdem hat die armasuisse eine Kooperationsvereinbarung mit ASIPRO abgeschlossen und tauscht sich regelmässig mit dessen Mitgliedsverbänden (Swissmem, SWISS ASD, GRPM, GMDSI, Swissmechanic, Swissphotonics und digitalswitzerland) aus. Diese Mitgliedsverbände repräsentieren einen Grossteil der KMU im STIB-Bereich. Aktuell wird gemäss Offset-Policy vom 1. November 2022 der Offset-Wert unter Berücksichtigung der schweizerischen Wertschöpfung ermittelt. Als inländische Wertschöpfung gilt die Differenz zwischen dem mit dem Schweizer Partnerunternehmen vereinbarten Auftragswert und dem Wert der mit diesem Auftrag zusammenhängenden ausländischen Zu- und Unterlieferungen oder Leistungen. Es muss jedoch bei Offset-Geschäften nicht nur die Wertschöpfung aus finanzieller Sicht, sondern auch ihr Beitrag zur Stärkung der Sicherheit der Schweiz berücksichtigt werden. Die Offset-Geschäfte basieren auf den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018, der Rüstungsstrategie des VBS vom 1. Januar 2021 und der Offset-Policy vom 1. November 2022. Das Ziel von Offset-Geschäften ist die Stärkung der STIB, der Fokus liegt nicht auf gesamtwirtschaftlichen Interessen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Offset-Geschäfte liegt beim ausländischen Lieferanten. Das VBS und die federführende armasuisse überprüfen derzeit ausschliesslich die Anrechenbarkeit der einzelnen Geschäfte. Gemäss Offset-Policy vom 1. November 2022 soll der Lieferant die regionale Verteilung so weit als möglich einhalten. Die regionale Verteilung ist Bestandteil der Koordinationssitzungen zwischen armasuisse und den ausländischen Lieferanten. Bei einem Ungleichgewicht werden Massnahmen festgelegt, um eine ausgewogenere Verteilung zu erreichen. Die Folgen eines verbindlichen regionalen Verteilschlüssels wären unter anderem Mehrkosten für den Bund im Rahmen der Rüstungsbeschaffung. Die Erzeugung von Breitenwirkung ist kein Ziel von Offset-Geschäften und auch nicht in der Offset Policy vom 1. November 2022 vorgesehen. Das Ziel von Offset-Geschäften ist die Stärkung der STIB. Es werden sicherheitsrelevante Schwerpunkttechnologien und industrielle Kernfähigkeiten und Kapazitäten gefördert, welche die Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee stärken. Ausländische Lieferanten werden bereits heute vertraglich zur Einhaltung von Offset-Anforderungen und zur Durchführung von Offset-Geschäften verpflichtet.