24.4414 · Interpellation · 2024-12-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat am 22. Oktober 2024 seinen neuen Lagebericht «Sicherheit Schweiz 2024» publiziert. Noch im Vorjahresbericht 2023 (wie in etlichen Jahren zuvor auch) listete der NDB im Kapitel «Gewalttätiger Extremismus» jeweils eine mit «Dem NDB gemeldete gewaltextremistisch motivierte Ereignisse» betitelte Statistik auf. In dieser Statistik wurden Ereignisse zu den Bereichen «Linksextremismus, Rechtsextremismus und Coronaextremismus» aufgeführt. Im NDB-Lagebericht 2024 wurde diese Statistik, die in den vergangenen Jahren grosses öffentliches Interesse ausgelöst hat, für das Betrachtungsjahr 2023 erstaunlicherweise nicht mehr aufgeführt.
Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele gewaltextremistisch motivierte Ereignisse (gegliedert nach rechtsextremistischer und linksextremistischer Urheberschaft sowie nach «Total der Ereignisse» und «gewaltsame Ereignisse»), die sich im Jahr 2023 ereignet haben, sind den Bundesbehörden bekannt?
Auf viele Personen (gegliedert nach Sympathisanten, politischen und gewaltbereiten Aktivisten und sowie Wohnsitz-Kantonen) werden die Angehörigen der linksextremen beziehungsweise der rechtsextremen Szene in der Schweiz geschätzt (per Ende 2023)?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bundesrat kann zum jetzigen Zeitpunkt keine inhaltlichen Angaben zu den gewünschten Statistiken machen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) prüft, in welcher Form und wann die Statistik zu den dem NDB gemeldeten gewaltextremistisch motivierten Ereignissen publiziert wird (vgl. Antwort des Bundesrats auf Frage 24.7852 Steinemann «Warum fehlen Zahlen und Grafiken zum Extremismus?» vom Dezember 2024). Der NDB überarbeitet im Rahmen dieser Überprüfung die Methodik zur Erhebung der entsprechenden Fallzahlen und wird anschliessend die Statistik in geeigneter Form wieder publizieren. 2) Des Weiteren bearbeitet der NDB auf der Grundlage des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) nur den gewalttätigen Extremismus. Damit der NDB tätig werden darf, muss ein Gewaltbezug gemäss Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe e NDG vorliegen. Deshalb kann keine Aussage zur Anzahl Angehöriger der linksextremistischen bzw. der rechtsextremistischen Szene in der Schweiz gemacht werden.