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24.4457 · Interpellation · 2024-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

1) Was sind die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen der Aufhebung des Sonntags-Arbeitsverbot nach den aktuellen wissenschaftlichen, insbesondere arbeitsmedizinischen Erkenntnissen?
2) Wieviele Arbeitnehmenden sind heute von Sonntagsarbeit betroffen? Wir war die Entwicklung in den letzten 30 Jahren.
3) Wieviele Arbeitnehmenden sind neu von Art. 34a ArGV2 mit Sonntagsarbeit betroffen? Wie viele in Startups mit ESOP-Beteiligung? Wieviele von der Homeoffice-Vorlage? Wieviele von der Sonntagsarbeit im Detailhandel? Was sind die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf diese Arbeitnehmenden-Kategorien?

Begründung

Immer mehr Branchen, die bisher keine Sonntags-Arbeit kannten, haben diese inzwischen eingeführt, so z.B. Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung (Art. 34a ArGV2). Für Startups soll nun auch Sonntagarbeit ermöglicht werden (PaIv 16.442), ebenso auch im Homeoffice (PaIv 16.484) so laufende Revisionen im Parlament. Es stellt sich die Frage, was die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden ist. Hängig ist ebenso eine Standesinitiative zur Einführung von zwölf möglichen Sonntagsverkäufen im Jahr mit entsprechenden Arbeitseinsätzen von Arbeitnehmenden (Standesinitiative 23.325).

Stellungnahme des Bundesrates

1) Das nach wie vor geltende Prinzip des Sonntagsarbeitsverbots wurde nicht in erster Linie aus Gesundheitsschutzgründen eingeführt, sondern um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Pflege des sozialen Austauschs zu ermöglichen. Es gibt kaum wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der spezifischen gesundheitlichen Auswirkungen von Sonntagsarbeit per se. Bestehende wissenschaftliche Studien beziehen sich oft auf Wochenendarbeit und zeigen die Problematik von längeren Arbeitsperioden und Mangel an Erholungszeit auf. Bekannt ist auch, dass für die psychische Belastung im Zusammenhang mit der Arbeit die Planbarkeit der Arbeitseinsätze und die frühzeitige Kommunikation der Arbeitspläne eine wichtige Rolle spielen und dies umso mehr bei Wochenendarbeit.

Die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die Gewährung eines vollen wöchentlichen Ersatzruhetags à 35 Stunden und die Einhaltung der Ruhezeiten sind aus Sicht des Gesundheitsschutzes zentrale Aspekte, welche auch wissenschaftlich gut belegt sind und bei regelmässiger Sonntagsarbeit allenfalls unter Druck geraten können. Sonntagsarbeit bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass an mehr Tagen in Folge oder länger am Tag gearbeitet wird.

2) Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS arbeiteten 2023 von den 4.6 Millionen Erwerbstätigen (ohne Lehrlinge) rund 387'000 (8%) manchmal und 734'000 (16%) normalerweise am Sonntag. Nachdem in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre ein Anstieg des Anteils von Erwerbstätigen mit Sonntagsarbeit feststellbar war, blieb er seit 2001 weitgehend stabil. Aufgrund der betroffenen Branchen (insb. Gesundheitswesen) ist der Anteil der Frauen, die regelmässig Sonntagsarbeit leisten, immer leicht höher als derjenige der Männer.

3) Die Schaffung einer neuen Regelung in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112) hat nicht zur Folge, dass plötzlich eine neue Arbeitnehmerkategorie dauernd Sonntagsarbeit leisten würde. Diese Sonderbestimmungen werden nur beim Vorliegen eines bereits ausgewiesenen Bedürfnisses eingeführt, wenn die betreffenden Arbeitnehmenden bereits vorher Sonntagsarbeit geleistet haben (allenfalls gestützt auf Bewilligungen). Der Umfang der Sonntagsarbeit wird zudem meistens eingegrenzt und nur für bestimmte Tätigkeiten bewilligungsbefreit zugelassen.

Gemäss SAKE waren 2023 rund 45'000 Personen in Betrieben zur Erbringung von Dienstleistungen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung oder des Treuhandwesens tätig. Von diesen arbeiteten rund 4'700 (10%) manchmal und 2'100 (5%) normalerweise an Sonntagen. Da Art. 34a ArGV 2 erst seit dem 1. Juli 2023 in Kraft ist, lassen sich weder eine Zunahme der Sonntagsarbeit noch allfällige Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmenden feststellen. Zudem dürften sich die gesundheitlichen Auswirkungen der betreffenden Bestimmung in Grenzen halten, da Sonntagsarbeit für den einzelnen Arbeitnehmenden nur an maximal 9 Sonntagen pro Jahr erlaubt wurde und dieser gleichzeitig über eine grosse Autonomie bei seiner Arbeit verfügen muss, was ein wichtiger Resilienzfaktor ist.

Auch über die aktuell diskutierten Auswirkungen einer Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots in Startups oder im Homeoffice auf die Gesundheit liegen dem Bundesrat noch keine Schätzungen vor. Die Parlamentsvorlage für die Arbeitnehmenden im Homeoffice sieht maximal 9 Sonntage pro Jahr vor, und auch diese Arbeitnehmenden müssen jeweils über eine grosse Autonomie bei ihrer Arbeit verfügen und im Homeoffice soll die Sonntagsarbeit zudem nur aus eigenem Antrieb erfolgen. Für die Arbeitnehmenden in Startups ist mit ähnlichen Vorgaben zu rechnen. Damit dürften sich die Auswirkungen dieser Vorlagen ebenfalls in vertretbaren Grenzen halten.

Im Detailhandel waren 2023 gemäss SAKE rund 248'700 Personen erwerbstätig. Von diesen arbeiteten 27'100 (11%) normalerweise und 15'200 (6%) manchmal an Sonntagen.

Effekte der zunehmenden Sonntagsarbeit auf die Arbeitnehmenden | Lexipedia | Lexipedia