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24.446 · Parlamentarische Initiative · 2024-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit dieser in allgemeiner Form eingereichten parlamentarischen Initiative fordere ich, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird für einen nationalen Fonds zur Bewältigung von Notlagen aufgrund von Naturkatastrophen. Damit sollen die Mittel für eine rasche und wirksame Entschädigung der betroffenen Gemeinwesen sichergestellt werden.

Begründung

Die Schweiz ist regelmässig von Naturereignissen betroffen, die grossen Schaden anrichten. Die letzten betrafen im Sommer 2024 das Misox, das obere Maggiatal, das Wallis und den Kanton Bern. Sie verursachten neben zahlreichen Opfern auch beträchtliche Sachschäden (es liegen noch keine genauen Schätzungen vor, aber es ist von mehreren Dutzend Millionen Franken die Rede). Die Wirtschaftstätigkeit in diesen Regionen kam wochenlang zum Erliegen, weil die notwendige öffentliche Infrastruktur (Brücken, Strassen, Wasserleitungen, Stromnetze usw.) nicht zur Verfügung stand.

Leider werden auch in Zukunft aussergewöhnliche klimatische Ereignisse unvermeidlich sein und vor allem die Randgebiete betreffen. Vorab die Gemeinden, aber auch die Kantone können solche unerwartete Infrastrukturausgaben oft finanziell nicht stemmen. Denn namentlich die ohnehin schon besonders strukturschwachen Gemeinden und Kantone haben in der Folge hohe Zusatzkosten zu tragen.

Einige Nachbarländer verfügen bereits über Katastrophenhilfesysteme. Der Bund muss ebenfalls dazu beitragen, die betroffenen Gemeinden zu entschädigen, und ihnen so eine Perspektive für den Wiederaufbau und die Wiederbelebung geben. Mit dem «Nationalen Katastrophenfonds» soll nicht nur der finanzielle Bedarf abgedeckt werden, der aus der Unterstützung des Wiederaufbaus der Infrastruktur resultiert. Ziel des Fonds muss es auch sein, in die Wiederbelebung des Gebiets zu investieren und die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Standortattraktivität (für Familien und Unternehmen) zu gewährleisten.

Es sind mehrere Varianten denkbar, wie ein solcher Fonds eingerichtet werden könnte. So könnten zum Beispiel öffentlich-private Finanzinstrumente wie Obligationen der betroffenen Gebiete oder ähnliche Lösungen eingesetzt werden. Der Bundesrat wird auf dem Verordnungsweg die Kriterien für die Finanzierung, die Rechtsform, die Begünstigten sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds festlegen müssen, wobei auch die Finanzkraft der Kantone zu berücksichtigen sein wird.