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24.4464 · Motion · 2024-12-19

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Die neuen technischen Möglichkeiten der Bildgenerierung und -manipulation mit künstlicher Intelligenz führen zu einer massiven Flut an gefälschten Bildern und Videos.

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Strategie vorzulegen, die ein koordiniertes Vorgehen gegen den Missbrauch von Bildmaterial und die Erpressung mit intimen Bildern enthält, wobei der Schutz der Kinder und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden soll.

Begründung

Es sind drängende Fragen der Zeit: Wer macht was aus unseren Bildern und den Bildern unserer Kinder? Welchem Bild kann man noch trauen? Wie kann die Herstellung und Verwendung von Deepfake-Bildmaterial verhindert werden?

Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es, aus einem Bild ein Nacktbild zu machen. Oder aus wenigen Bildern ein Video. Fake-Nacktbilder oder Deepfake-Pornos werden zur Erpressung von Geld oder echtem, sexuell explizitem Bildmaterial eingesetzt – oft auch gegen Minderjährige. Eltern werden mit Deepfake-Pornos erpresst, in denen sie ihre Kinder erkennen. Alle Personen, von denen es frei zugängliche Bilder gibt, leben mit dem Risiko, Opfer von Sextortion oder einem Betrug zu werden, ebenso ihre Angehörigen. Dieses Risiko ist in jüngster Zeit durch neue Technologien gerade viel grösser geworden. Das Manipulieren und in Umlaufbringen ist so einfach wie nie zuvor: Die Mittel dazu sind leicht erhältlich und leicht anzuwenden.

Der Schutz vor massiven Persönlichkeitsverletzungen und pädokrimineller Gewalt im Netz durch manipulierte Bilder muss umfassend gedacht werden. Prävention, regulatorische Massnahmen und Strafverfolgung müssen Hand in Hand gehen. Davon ist die Schweiz aktuell weit entfernt. Die Nationale Cyberstrategie nimmt weder das Problem der zum Massenphänomen werdenden Bildmanipulation noch die Cyberpädokriminalität auf. Es braucht eine umfassende Strategie, um die Flut an Deepfake-Pornos und Sextortion aufzuhalten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Prävention und der Bekämpfung von Bildmanipulationen im Allgemeinen – auch im Zusammenhang mit Pädokriminalität – bewusst. Die Strafverfolgung der Cyberkriminalität, insbesondere die in der Motion erwähnten Delikte, liegt in der Schweiz grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Dennoch sind auch beim Bund mehrere Akteure in der Bekämpfung involviert. Fedpol betreibt die nationale Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) der USA. Es unterstützt hier die Kantone durch die Triage, die Vorbereitung und die direkte Zuteilung der Fälle an die jeweils betroffenen Kantone. Zudem nimmt fedpol operative kriminalpolizeiliche nationale und internationale Koordinationsaufgaben wahr und stellt den internationalen Informationsaustausch sicher. Das 2018 von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) gegründete "Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität" (NEDIK) dient zudem der Koordination der Kantone bei der Bekämpfung der Internetkriminalität, dem Wissensaustausch und der Bündelung der Ressourcen. Das BACS ist ein weiterer wichtiger Akteur und Partner der Strafverfolgungsbehörden. Es ist zuständig für die Umsetzung der nationalen Cyberstrategie, welche auch Massnahmen für eine effektive Bekämpfung und Strafverfolgung der Cyberkriminalität enthält. Dazu gehört namentlich auch die Bekämpfung von Pädokriminalität im Cyberraum. Es wurde in der nationalen Cyberstrategie bewusst darauf verzichtet, Massnahmen zu einzelnen Phänomenen aufzuführen. Die Strategie soll eine möglichst umfassende Gültigkeit haben und sich auf Massnahmen fokussieren, welche die Cybersicherheit generell stärken. Eine «effektive Bekämpfung und Strafverfolgung der Cyberkriminalität» ist als Ziel in der Strategie verankert. Weiter dient auch das 2018 von der Bundesanwaltschaft entwickelte Cyberboard dazu, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie die Koordination bei der gemeinsamen Bearbeitung interkantonaler Fälle zu stärken. Eine der wichtigsten Massnahmen in der Bekämpfung der Cybergewalt ist die Förderung der Medienkompetenz zur Prävention. Aus diesem Grund engagiert sich der Bund in seiner subsidiären Rolle und neben den kantonalen Akteuren für die Medienkompetenzförderung seit 2011 mit dem nationalen Programm und seit 2015 mit der nationalen Plattform Jugend und Medien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) auf diesem Gebiet. Zudem ist die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) als interkantonale Fachstelle Prävention von Kriminalität bei verschiedenen Phänomenen der Cybergewalt aktiv (u. a. Cybermobbing und Sextortion). Kinderschutz Schweiz hat 2024 in Zusammenarbeit mit fedpol, der Nationalen Plattform Jugend und Medien, der SKP und NEDIK sowie mit Unterstützung weiterer Akteure eine Sensibilisierungskampagne gegen Cybersexualdelikte an Kindern und Jugendlichen lanciert. Die auf drei Jahre angelegte Kampagne hat zum Ziel, gemeinsame Präventionsbotschaften zu verbreiten. 2024 lag der Fokus auf Sextortion, wobei auch die Manipulation von Video- und Bildmaterial mittels künstlicher Intelligenz thematisiert wurde. Opfer von Cybergewalt können Leistungen wie die Unterstützung durch Opferhilfeberatungsstellen nach dem Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5) beanspruchen, wenn sie in ihrer psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind (Art. 1 OHG). Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Cybergewaltdelikt als Drohung (Art. 180 StGB) oder Nötigung (Art. 181 StGB) eingestuft werden kann (vgl. Antwort des Bundesrates auf 21.3683 Ip. Gysin. Prävention gegen Cybergewalt). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den genannten Strukturen und den geltenden Strafbestimmungen bereits ein ausreichendes Instrumentarium zur Bekämpfung der Cyberkriminalität existiert und daher kein Bedarf nach einer Strategie zu einem einzelnen Thema wie dem Missbrauch von Bildern besteht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.