24.4577 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Ende November hat die fünfte Verhandlungsrunde (INC-5) für ein UNO-Plastikabkommen stattgefunden. Anfang Dezember ist die Konferenz nun ohne Einigung zu Ende gegangen, die abschliessenden Verhandlungen wurden auf 2025 vertagt. Gleichzeitig haben sich mehr als 100 der 178 vertretenen Länder klar für eine Reduktion der Plastikproduktion und der schädlichen Chemikalien sowie weitere ehrgeizige Massnahmen eingesetzt. Unter diesen ambitionierten Ländern ist auch die Schweiz. Das entspricht der bisherigen Linie des Bundesrats: Im August 2022 hat der Bundesrat der Schweizer Delegation den Auftrag erteilt, sich für eine ambitionierte Konvention einzusetzen, damit die Belastung der Umwelt durch Kunststoffe effektiv und koordiniert bekämpft werden kann. Innerhalb von 20 Jahren hat sich die weltweite Kunststoffproduktion fast verdoppelt, Plastik ist zu einem relevanten Umweltproblem geworden. Der Handlungsbedarf ist gross und dringend, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen um die Beantwortung folgender Fragen:
Hat das (vorläufige) Scheitern des UNO-Plastikabkommens einen Einfluss auf die Schweizer Politik im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Plastikverschmutzung und wenn ja, welchen?
Welche Strategie und Ziele verfolgt der Bundesrat im In- und Ausland zur Reduktion der Plastikverschmutzung und wo sieht er im Inland Handlungsbedarf?
Reichen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen aus, um dem wachsenden Plastikproblem entgegenzuwirken und wirksame Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ergreifen?
Macht die Schweiz genug, um die Reduktion und die Wiederverwendung von Plastik zu fördern?
Wird sich die Schweiz jetzt verstärkt auch international gegen die Plastikverschmutzung einsetzen?
Ist der Bundesrat bereit, Verbotsmassnahmen zu prüfen und zu ergriffen, um Kunststoffprobleme wirksam anzugehen?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweiz ihre Verantwortung im Kampf gegen die Belastung der Umwelt durch Kunststoffe ausreichend wahrnimmt und dem Art. 74 der Bundesverfassung (Umweltschutz) entspricht?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1 und 5: Die Verhandlungen sind nicht gescheitert. Sie konnten an der letzten Verhandlungsrunde nicht abgeschlossen werden und werden dieses Jahr mit einer weiteren Verhandlungsrunde weitergeführt. Gemäss Verhandlungsmandat wird sich die Schweizer Delegation weiterhin für ein effektives Plastikabkommen einsetzen. Es soll insbesondere verbindliche Regeln auf internationaler Ebene entlang dem gesamten Lebenszyklus von Plastik, inklusive Produktion und Chemikalien enthalten. Dazu arbeitet die Schweizer Delegation auch weiterhin mit einer grossen Koalition von gleichgesinnten Ländern zusammen, insbesondere der «High Ambition Coalition». Zudem hat sich die Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) der Multi-Stakeholder-Initiative des informellen Dialogs über die Umweltverschmutzung durch Plastik und den Handel mit umweltverträglichen Kunststoffen («Informal Dialogue on Plastic Pollution and Environmentally Sustainable Plastics Trade») angeschlossen. Im Rahmen dieses Dialogs soll untersucht werden, wie eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der WTO zu den globalen, regionalen und nationalen Bemühungen zur Verringerung der Plastikverschmutzung beitragen könnte. Zur Frage 2: Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über strenge umweltrechtliche Anforderungen. Die hiesige Abfallbewirtschaftung funktioniert gut. Mit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» ist zudem eine nationale Littering-Regelung vorgesehen. Zu den Fragen 3 und 4: In der Schweiz fallen viele Abfälle an. Das Parlament hat im Rahmen der Pa. Iv. 20.433 neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Diese sollen dazu beitragen, dass künftig vermehrt Rohstoff- und Materialkreisläufe geschlossen werden. So wird in Artikel 30d Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) festgehalten, dass Abfälle der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden müssen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte. Weiter kann der Bundesrat künftig Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen stellen (Art. 35i USG). Bereits zuvor im Gesetz verankert war die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von Einwegprodukten zu verbieten, wenn deren Nutzen die verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt (Art. 30a USG). Zu den Fragen 6 und 7: Vor dem Erlass von Verboten wird jeweils geprüft, ob mildere Massnahmen geeignet sind, um die Ziele zu erreichen. Aktuell laufen zudem die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Dobler 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren», welche die Einführung einer schweizweit koordinierten Sammlung von Kunststoffabfällen verlangt. Die Vorschläge des Bundesrates werden voraussichtlich in der ersten Hälfte 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Mit den aktuellen und geplanten Massnahmen handelt der Bundesrat somit konkret gegen die Verschmutzung durch Plastik.