24.4642 · Postulat · 2024-12-20
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der den aktuellen Stand der Betreuung von Personen aufzeigt, die Opfer von Einflussnahme und Kontrollzwang in Paarbeziehungen sind (Rechtsgrundlage, Prävention, Unterstützung, Schutz, zur Verfügung gestellte Mittel). Der Bericht soll zudem Wege der Optimierung in Bezug auf diese Problematik skizzieren.
Begründung
Einflussnahme und Kontrollzwang (Manipulation, Abwertung, Überwachung und Isolation) in Paarbeziehungen sind oft nicht sichtbar, haben aber schwerwiegende Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Opfer. Psychische Störungen (Depressionen oder posttraumatischer Stress) sowie körperliche Symptome (Schlafstörungen, Migräne) können die Folge sein. Wenn es zur Isolation kommt, kann das Opfer zudem wirtschaftlich abhängig werden. Im Schweizer Recht werden einzelne Straftaten wie Drohung, Nötigung und Belästigung unter Strafe gestellt. Wenn Gewalt jedoch Teil eines allmählichen Prozesses der Einflussnahme durch die Täterin oder den Täter ist, ist es schwierig, dies zu erkennen, bevor es zu weiterer körperlicher oder sexueller Gewalt kommt.
Die Opfer von Gewalt haben daher oft Mühe, wirksame Hilfe zu erhalten. Sie sind oft allein mit der Aufgabe, eine geeignete Therapeutin oder einen geeigneten Therapeuten zu finden, und haben mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Ausserdem bleibt diese Art von Gewalt auch nach der Trennung bestehen und verstärkt sich sogar. Auch Kinder können betroffen sein. Die Mediation bei Trennungen ist verboten, wenn Gewalt, Drohung oder Belästigung Thema sind, doch dieses Verbot beruht auf der Anerkennung von Straftaten. Die Einschränkung der Nutzung einvernehmlicher Methoden zur Streitbeilegung, wenn die Gesundheit einer Person gefährdet ist, wie es das französische Recht und die Istanbul-Konvention (Art. 48) vorsehen, ist ein Weg, der weiterverfolgt werden sollte.
Im Vereinigten Königreich wurde der Begriff des Kontrollzwangs im Jahr 2021 eingeführt. Dieser Straftatbestand umfasst Zwangshandlungen (Drohung, Belästigung, Herabwürdigung) und Kontrollhandlungen (Isolation, Vorenthaltung, Ausbeutung von Kindern). In Frankreich berücksichtigt das Gesetz zum Schutz vor innerfamiliärer Gewalt die Mechanismen der Einflussnahme, und es wird diskutiert, Kontrollzwang unter Strafe zu stellen.
Eine bessere Betreuung der Opfer ist bei der Bekämpfung dieses Missstands zu berücksichtigen, weshalb eine Bestandsaufnahme erforderlich ist.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Die Dynamik der Macht- und Kontrollausübung ist ein Risikofaktor bei der Entstehung und Eskalation von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Gewalt in der Paarbeziehung. Während psychische Gewalt z. B. in Form von Drohungen und Nötigungen in der Schweiz strafbar ist, ist wenig bekannt, mit welchen Massnahmen Macht- und Kontrollausübung insbesondere in Paarbeziehungen vorgebeugt, frühzeitig erkannt und Schutz bei Betroffenheit gewährleistet werden kann. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, in einem Bericht die aktuelle Situation der psychischen Gewalt in Form von Macht- und Kontrollausübung in Paarbeziehungen darzulegen und Lösungsansätze vorzuschlagen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.