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24.4669 · Motion · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzuschlagen, um ein Referenzpreissystem für Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung einzuführen. Nur dieser Referenzpreis wird von der OKP vergütet.

Begründung

Der Bundesrat hat dieses Modell im Rahmen des 1. Massnahmenpakets zur Kostendämpfung vorgeschlagen. Es wurde jedoch vom Parlament nicht weiterverfolgt. Seit diesem Entscheid sind die Kosten zu Lasten der OKP weiter stark gestiegen. Es kam somit auch in den letzten Jahren zu starken Prämienerhöhungen (+6,6 Prozent zwischen 2022 und 2023 und +8,7 Prozent zwischen 2023 und 2024). Sämtliche Lösungen, welche zu einer Dämpfung der Kosten beitragen können, sollten deswegen nochmals evaluiert und idealerweise auch umgesetzt werden.

Wie vom Bundesrat in seiner damaligen Botschaft erwähnt, werden mit dem Referenzpreissystem Anreize geschaffen, dass bei möglicher Austauschbarkeit eines Arzneimittels dasjenige gewählt wird, dessen Preis unter dem Referenzpreis liegt. Dadurch soll insbesondere die vermehrte Abgabe von Generika und Biosimilars gefördert und damit verbunden Einsparungen zugunsten der OKP erzielt werden. Dies entspricht auch der Einschätzung der Expertengruppe und des Preisüberwachers. Zu erwähnen ist, dass dieses System in Europa bereits weit verbreitet und etabliert ist.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist besorgt über die Entwicklung der Kosten und der Prämien in den letzten Jahren. Im Arzneimittelbereich sind die Kosten in den letzten 10 Jahren über 50 Prozent gewachsen. Das sind 15 Prozentpunkte mehr als das durchschnittliche Wachstum bei anderen Leistungen. Hauptverantwortlich für dieses Wachstum sind insbesondere neue, sehr teure Arzneimittel zur Behandlung von Krebs, seltenen Erkrankungen und auch neue Medikamente zur Behandlung von Diabetes, Übergewicht und anderen chronischen Krankheiten. Generika und Biosimilars sind in der Schweiz nach wie vor erheblich teurer als in anderen Ländern. Zudem werden diese kostengünstigeren Arzneimittel zu wenig eingesetzt. Massnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich sind aus Sicht des Bundesrates dringend erforderlich. Nach Ablehnung der Einführung eines Referenzpreissystems durch das Parlament im Jahr 2021 hat der Bundesrat rasch Massnahmen zur Kostendämpfung auf Verordnungsstufe in Vernehmlassung gegeben. Per 1. Januar bzw. 1. Juli 2024 konnten diese kostendämpfenden und die Abgabe von Generika und Biosimilars fördernden Massnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören die Einführung eines erhöhten Selbstbehaltes von 40 Prozent beim Bezug teurer Originalpräparate und die Minimierung der Möglichkeiten, den erhöhten Selbstbehalt aus medizinischen Gründen zu umgehen. Weiter wurden die Preisabstände zum Originalpräparat bei Biosimilars und Generika im Rahmen der Dreijahresüberprüfung und bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste erhöht sowie falsche Anreize bei der Abgabe beseitigt, dies durch gleich hohe Vertriebsanteile für Generika, Biosimilars und zugehörige Originalpräparate. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Massnahmen im Bereich der patentabgelaufenen Arzneimittel zu Kosteneinsparungen von etwa 300 Millionen Franken pro Jahr führen werden. Im Rahmen von Anhörungen in den Kommissionen wurden diese Massnahmen unterstützt. Erste Analysen der Helsana Ende 2024 zeigen positive Effekte. Chronisch kranke Patientinnen und Patienten setzen anstelle von teuren Originalpräparaten vermehrt auf die gleich gut wirksamen und sicheren Generika und Biosimilars. Aus Sicht des Bundesrates sind nun zuerst die Effekte der erst seit 6 respektive 12 Monaten auf Verordnungsstufe umgesetzten Massnahmen abzuwarten, bevor erneut die Umsetzung eines Referenzpreissystems gefordert wird. Falls diese Massnahmen zu wenig effektiv sind, kann sich der Bundesrat vorstellen, die Einführung eines Referenzpreissystems erneut vorzuschlagen (vgl. Antwort des Bundesrats auf Interpellation 24.3685 Dobler «Kostendämpfung dank Förderung von Generika»). Der Bundesrat beantragt deshalb derzeit die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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