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24.7147 · Fragestunde. Frage · 2024-03-04

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Im Juni 2023 hat das Parlament für wiederkehrende Sportgrossanlässe in der Periode 2025-2029 einen Kredit von CHF 25 Mio. gesprochen.

Bis heute fehlt die entsprechende Verordnung, obwohl 2025 ein Kostendach von CHF 5 Mio. zur Verfügung stehen muss und die Anlässe jetzt planen müssen.
1. Wann wird die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt?
2. Ab wann können Anlässe ein Gesuch für eine Unterstützung stellen?
3. Wann erhalten Anlässe Bescheid und damit Planungssicherheit?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Entscheid des Bundesrats ist für den Spätsommer 2024 geplant, somit ist eine Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024 möglich.
Unter Vorbehalt des Bundesratsentscheids können die Gesuche im Herbst 2024 eingereicht werden.
Unter Vorbehalt der Inkraftsetzung der Verordnung per 1. Oktober 2024 und sofern sämtliche Angaben seitens der Gesuchstellenden fristgemäss vorliegen, kann eine allfällige Finanzhilfe bis spätestens Ende 2024 verfügt werden.

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