24.7166 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Experten betonen, dass bei Hyaluronsäure die genaue Verbleibdauer nicht vorausgesagt werden kann und eine Begrenzung auf 30 Tage nicht korrekt ist.
- Weshalb hält der Bundesrat in seiner Antwort auf die Ip. 23.4149 dennoch weiterhin an der 30-Tage-Grenze fest?
- Wie will der Bundesrat dafür sorgen – um auch dem kantonalen Vollzugsnotstand zu begegnen – generell das Injizieren von Hyaluronsäure-Produkten in den Händen von jenen Fachpersonen zu belassen, welche entsprechend ausgebildet sind?