24.7446 · Fragestunde. Frage · 2024-06-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Laut Mitteilung des Bundesrats vom 2. Juni wurde der angepasste Text der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) „im Konsens angenommen“. Die Schweiz werde nun „nach den geltenden nationalen Verfahren und gemäss den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen“ entscheiden, ob sie diese Anpassungen übernehmen will.
1. Wird der Bundesrat die IGV-Änderungen der Bundesversammlung unterbreiten?
2. Wann werden die zuständigen Kommissionen informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die zuständigen Gremien, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für Bund und Kantone zu analysieren. Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird. Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern.Dafür stützt sich der Bundesrat auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der geltenden Bundesgesetze sowie auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden laufend über den Stand der Verhandlungen informiert. Die GDK ist zudem im Direktionsausschuss der Schweizer Gesundheitsaussenpolitik vertreten, der die Verhandlungsleitlinien erarbeitet hat, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Auch nach Abschluss der Verhandlungen werden die GDK und die parlamentarischen Kommissionen weiter informiert werden.