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24.7506 · Fragestunde. Frage · 2024-09-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Hinblick auf eine Wohnungsvergabe ist die Immobilienverwaltung berechtigt, Angaben über Bewerberinnen und Bewerber zu sammeln, soweit dies für die Auswahl eines geeigneten Mieters oder einer geeigneten Mieterin nach objektiven Kriterien notwendig ist.
Darf somit die Immobilienverwaltung vor der Wohnungsvergabe eine Person nach ihrem Zivilstand, ihrer Nationalität, dem Heimatort oder der Konfession fragen oder eine Ausweiskopie verlangen ?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Was eine Verwaltung nicht fragen dürfte /2 | Lexipedia | Lexipedia