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24.8000 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Von den rund 70 000 geflüchteten Ukrainern ist immer noch eine Mehrheit nicht erwerbstätig, da aus finanzieller Sicht der Anreiz einfache Arbeiten auszuführen zu klein ist.
- Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, statt nur eine Arbeitsmöglichkeit unter bestimmten Umständen eine Arbeitspflicht von den Geflüchteten einzufordern?
- Und für alle, die dieser nicht nachkommen, nur die minimalste finanzielle Unterstützung zu gewähren?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei sozialhilfeabhängigen Personen besteht bereits heute grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht. Verletzen Sozialhilfebeziehende ihre Mitwirkungspflicht und unterlassen es offensichtlich, ihre Lage zu verbessern, können die Kantone die Sozialhilfe kürzen oder entziehen. Bei der Umsetzung gilt die kantonale Sozialhilfegesetzgebung. Um die Erwerbsbeteiligung von Personen mit Schutzstatus S zu erhöhen, hat der Bundesrat am 20. September 2024 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, im 1. Quartal 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Diese enthält Gesetzes- und Verordnungsanpassungen und sieht unter anderem die Einführung einer Meldepflicht von arbeitsmarktfähigen Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) sowie die Verpflichtung zur Teilnahme an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsprogrammen vor.

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