24.8029 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In Artikel 34d Absatz 3 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 ist vorgesehen, dass der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) Übergangsbestimmungen für bereits immatrikulierte Studierende erlassen kann, wenn er Gebührenerhöhungen beschliesst. In seinem Entscheid vom 6. Dezember hält sich der ETH-Rat nicht an diesen Artikel.
- Ist der Entscheid mit dem Gesetz vereinbar?
- Ist es mit dem Gesetz vereinbar, den Wechsel eines Studiengangs oder die Fortsetzung eines Studiums als Unterbrechung zu werten, nach welcher die Übergangsbestimmungen nicht mehr gelten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)