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25.020 · Geschäft des Bundesrates · 2024-12-20

Departement des Innern

In Kommission des Nationalrats

Zusammenfassung

Botschaft vom 20. Dezember 2024 zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.12.2024

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des BehiG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 die Botschaft zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Mit der Revision sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft sichergestellt werden. Sie sieht auch die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen vor.

Das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen ist für die Gewährleistung der Grundrechte und die volle Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfs, zu Bildung, Freizeit und Kultur sowie zu digitalen Dienstleistungen sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung. Die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) schlägt wichtige Änderungen vor, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Zugang zu Dienstleistungen und Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen.

Die Revision soll den Geltungsbereich des bestehenden Gesetzes erweitern. Heute sind Menschen mit Behinderungen nur bei öffentlich angebotenen Dienstleistungen und in Arbeitsverhältnissen nach dem Bundespersonalgesetz vor Benachteiligungen geschützt. Mit dieser Revision, welche die Ergebnisse der Vernehmlassung und bestimmte Anliegen der «Inklusions-Initiative» berücksichtigt, sollen Benachteiligungen neu im Rahmen aller öffentlich- und privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse beseitigt werden. Dies gilt unter anderem bei der Stellenbesetzung, den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, der Entlöhnung und der Aus- und Weiterbildung. Auch der Zugang zu Dienstleistungen, die von Privaten erbracht werden, soll erleichtert werden. Arbeitgeber und Dienstleister sollen verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verringern, beispielsweise durch die Einführung flexiblerer Arbeitszeiten oder einen besseren Zugang zu Online-Diensten.

Anerkennung und Förderung der schweizerischen Gebärdensprachen

Im Rahmen dieser Revision schlägt der Bundesrat dem Parlament auch die rechtliche Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen (Deutschschweizer, Französische und Italienische Gebärdensprache) vor. Bund und Kantone sollen den Auftrag erhalten, die Verwendung der Gebärdensprachen im Alltag mit geeigneten Massnahmen zu fördern. Ebenfalls sollen die bestehenden Gefässe des Bundes zur Förderung der Gebärdensprachen und ihrer kulturellen Ausdrucksformen sichtbarer werden. Zudem hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende 2025 zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der gehörlosen Menschen einen Aktionsplan zu erarbeiten. Mit dem Vorschlag, die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung gehörloser und hörbehinderten Personen im BehiG statt in einem eigenen Gesetz zu regeln, lässt sich eine kohärente Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts gewährleisten.

Antwort auf die «Inklusions-Initiative»

Mit der Revision des BehiG verstärkt der Bundesrat sein Engagement für eine inklusive, für alle Menschen zugängliche Gesellschaft. Im März 2023 hatte er seine Behindertenpolitik 2023–2026 mit Massnahmen zur konkreten Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Möglichkeiten zur vollen und selbstbestimmten Teilhabe am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben vorgelegt. Mit der Vorlage werden auch einige Empfehlungen des Ausschusses des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) umgesetzt, unter anderem indem der Schutz vor Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen verstärkt wird. Die Revision ergänzt zudem den indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative», dessen Eckewerte der Bundesrat heute ebenfalls beschlossen hat (siehe Medienmitteilung «Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative»). Während der indirekte Gegenvorschlag Ziele und Grundsätze für die Inklusion festlegt, geht die Teilrevision des BehiG weiter; sie erweitert den Schutz vor Benachteiligungen und verbessert die sozialen Rahmenbedingungen.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 28.03.2025

Mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sollen die Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen, zwei wesentliche Bereiche des alltäglichen Lebens, abgebaut werden. Weiter sollen die schweizerischen Gebärdensprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) gesetzlich anerkannt sowie ihre Verwendung und ihre kulturellen Ausdrucksformen gefördert werden, um die Gleichstellung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zu fördern.

Die Kommission hat verschiedene Personen und Organisationen aus dem Sozial- und Behindertenbereich angehört, darunter der Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und Staatsrat des Kantons Wallis, Mathias Reynard, die Generalsekretärin der SODK, Gaby Szöllösy, Prof. Markus Schefer sowie Vertretungen der Organisationen Inclusion Handicap und Agile, des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) und des Schweizerischen Gehörlosenbunds (SGB).

Die Kommission hat nach den Anhörungen ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die Detailberatung erfolgt an den kommenden Sitzungen.

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 24.04.2026

Die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) tritt auf den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Inklusions-Initiative ein. Ausserdem beschloss sie einstimmig die Integration der Massnahmen der Revision des Behindertengleichstellungsgesetztes (25.020) im Gegenvorschlag. Aus ihrer Sicht bestehen allerdings noch offene Fragen, die geklärt werden müssen.

Die WBK-N hat die Volksinitiative 26.029 «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» sowie den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates beraten. Mit 17 zu 8 Stimmen ist sie auf den Gegenvorschlag eingetreten.

Zu Beginn hörte die Kommission eine Vertretung des Initiativkomitees und Vertreterinnen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren an. Weiter holte die Kommission eine menschenrechtliche Einschätzung ein. Für die Bereiche Arbeit, Bildung, Freizeit und Wohnen wurden weitere Interessenvertreterinnen und -vertreter eingeladen, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse, mitschaffe.ch, EnableMe Schweiz, ARTISET, Procap, PluSport, Insieme, Impact Immobilien und Inclusion Handicap.

Der Gegenvorschlag greift die Anliegen der Inklusions-Initiative auf, sollte aus Sicht der Kommission jedoch weiter präzisiert werden. Die Kommission will den Gegenvorschlag des Bundesrates weiter ausbauen, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen zu erwirken. Aus diesem Grund hat sie der Verwaltung ein Dutzend Aufträge zur Prüfung der Auswirkung der Umsetzung verschiedener Massnahmen erteilt. Diese betreffen allgemeine Fragen, die Bereiche Arbeit, Bildung sowie Wohnen. Die Diskussion wird im Rahmen der nächsten Kommissionssitzungen fortgesetzt.

Auskünfte

Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)

wbk.csec@parl.admin.ch

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)