Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit
25.087 · Geschäft des Bundesrates · 2025-12-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. Dezember 2025 zu einem Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025
Neuer Verpflichtungskredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung
Der Bundesrat will das Bürgschaftsinstrument in der Wohnraumförderung weiterführen. Dies hat er am 5. Dezember 2025 entschieden. Er beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen vor allem Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Die Mittel führen nur dann zu Ausgaben, wenn tatsächlich eine Bürgschaft eingelöst werden müsste – was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war.
Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Finanzierung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise werden aktuell rund 38’000 Wohnungen in rund 1030 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Der 2021 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von 1,7 Milliarden Franken wird im Laufe des Jahres 2027 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Verpflichtungskredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2027 im Umfang von 1,92 Milliarden Franken zu sprechen.
Begründete Abweichung vom Planungsbeschluss von 2021
Beim Beschluss über den Rahmenkredit für die Jahre 2021-2027 hielt das Parlament in einem Planungsbeschluss fest, dass der nächste Verpflichtungskredit so zu bemessen sei, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker anwachse als die Zahl der Haushalte. Die buchstabengetreue Einhaltung des Planungsbeschlusses würde zu einem Verpflichtungskredit von 1638 Millionen führen, hätte aber zur Folge, dass die EGW der hohen Nachfrage nach Finanzierungen nicht entsprechen könnte. Dies hiesse auch, dass die neuen Finanzierungen gegenüber heute um rund 26 Prozent gesenkt werden müssten. Zudem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt seit dem Planungsbeschluss grundlegend verändert. Aus einem teilweisen Überangebot an Wohnraum hat sich innert weniger Jahre eine Knappheit entwickelt, die inzwischen weite Teile des Landes und immer mehr Haushaltskategorien betrifft. Auch haben Veränderungen in der Bankenlandschaft und neue Vorgaben der Bankenregulierung den Bedarf für EGW-Finanzierungen spürbar erhöht.
Weil sich diese Rahmenbedingungen verändert haben und EGW-Finanzierungen vor allem im preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden – wo das Risiko von Bürgschaftsausfällen gering ist –, sieht der Bundesrat eine Abweichung vom Planungsbeschluss von 2021 als gerechtfertigt. Der beantragte Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken berücksichtigt die allgemeine Preissteigerung. Damit kann die EGW ihre Aktivitäten in einem ähnlichen Umfang weiterführen wie bisher. Sie wird dabei nicht die gesamte Nachfrage abdecken können und wird bei Finanzierungsanfragen priorisieren müssen. Mit zwei bis vier Anleihen pro Jahr wird die EGW aber weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung und zum Erhalt von preisgünstigen Wohnungen leisten können.
Bürgschaften zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus erfüllt einen Verfassungsauftrag. Sie spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes eine wichtige Rolle und trägt zur Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung bei.
Neben einem Fonds de Roulement setzt der Bund Bürgschaften zur Vergünstigung von Anleihen zur langfristigen Finanzierung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ein. Die mit diesem Verpflichtungskredit beantragten Mittel werden nur ausgabenwirksam, sofern eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden. Dazu trägt ein umfassendes Risikomanagement bei. Dessen Wirksamkeit bestätigten der Stresstest, der 2018 durchgeführt wurde, und die daran anschliessenden Portfolioanalysen aus den Jahren 2020, 2022 und 2024.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 10.03.2026
Siehe 25.077 Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 02.06.2026
Parlament spricht Geld für gemeinnützigen Wohnungsbau
Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau mit mehr Geld. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer Aufstockung des entsprechenden Fonds zugestimmt. Zudem genehmigte er einen Verpflichtungskredit zur Weiterführung der bisherigen Förderung mittels Bürgschaften bis 2033.
Die kleine Kammer hatte am Dienstag über zwei Vorlagen zu entscheiden. Mit 33 zu 10 Stimmen und mit einer Enthaltung hiess sie eine Aufstockung des sogenannten Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 gut. Der Fonds gewährt Darlehen für Neubauten, Erneuerungen und den Kauf von Liegenschaften.
Weiterführen will der Ständerat auch das Bürgschaftsinstrument für die Wohnraumförderung. Indem der Bund für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger bürgt, verbessern sich die Finanzierungskonditionen. Wie vom Bundesrat beantragt, genehmigte die kleine Kammer dafür einen Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken für 2027 bis 2033. Sie fällte ihren Entscheid mit 36 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen.
Der Nationalrat hatte beiden Vorlagen bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Die beiden Beschlüsse sind damit unter Dach. Da sie nicht dem Referendum unterstehen, gibt es keine Schlussabstimmung.
Bezug zu Abstimmung vom 14. Juni
Mit seinen Entscheiden folgte der Ständerat einer knappen Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Eine starke Minderheit aus den Reihen von FDP und SVP beantragte ohne Erfolg Nichteintreten auf beide Geschäfte. Eine Ausweitung der Förderung sei angesichts der Finanzlage des Bundes nicht zu verantworten, argumentierte sie.
Die Debatte im Ständerat stand indirekt im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 14. Juni über die Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" der SVP. Der Bundesrat hatte bereits im September 2025 explizit einen Zusammenhang zwischen der Fonds-Aufstockung und dem Volksbegehren hergestellt.
Er lehne zwar die Initiative ab, anerkenne jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden seien, schrieb er damals. Die Auswirkungen von Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung zeigten sich in einem ohnehin schon angespannten Markt, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin bereits im März im Nationalrat.
Zwischen 2020 und 2025 sank die Leerwohnungsziffer nach Angaben des Bundes vom Februar gesamtschweizerisch von 1,72 auf 1 Prozent. Nicht nur die grossen Städte und touristischen Zentren seien betroffen, sondern zunehmend auch kleinere Städte und Agglomerationen.
"Bisheriger Umfang"
Wohnungsknappheit stehe auf dem Sorgenbarometer der Schweizerinnen und Schweizer in vielen Regionen weit oben, sagte auch Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Die vorgeschlagenen Massnahmen führten im Grunde nur dazu, dass die bewährten Instrumente im bisherigen Umfang weitergeführt werden könnten.
Hannes Germann (SVP/SH) warb dagegen für Nichteintreten. Er sprach von einem fragwürdigen Markteingriff. Es handle sich um eine "staatliche Finanzierung von Privilegien für wenige". Oftmals profitierten auch Gutverdienende. "Statt Wohnungen zu subventionieren, sollte zur gezielten Unterstützung bedürftiger Menschen übergegangen werden."
Gerade für junge Familien sei die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu einer riesigen Belastung geworden, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Dabei gehe es zunehmend auch um Haushalte mit mittleren Einkommen.
Kritik am Raumplanungsgesetz
Die bisherigen Instrumente zur Wohnbauförderung entfalteten kaum noch Wirkung, widersprach Hans Wicki (FDP/NW). Er warb dafür, die Bewilligungsverfahren für Bauprojekte zu vereinfachen und kritisierte, das Raumplanungsgesetz erschwere Einzonungen übermässig. Es sei "letztlich der Verursacher der Wohnungsnot".
Die verschiedenen Massnahmen gegen Wohnungsknappheit gegeneinander auszuspielen, bringe nichts, befand dagegen Eva Herzog (SP/BS). Sie wies das finanzpolitische Argument der Gegnerseite zurück: Die Darlehen und Bürgschaften kosteten den Bund nichts, im Gegenteil. Aus den Darlehen erhalte der Bund Zinseinnahmen.
Unterstützung erhielt Herzog von Matthias Michel (FDP/ZG). In seinem Heimatkanton führe die Objektförderung dazu, dass es überhaupt bezahlbaren Wohnraum gebe. Ohne diese Voraussetzung sei es auch nicht möglich, Personen subjektiv zu unterstützen.
Wie schon im Nationalrat beantragte die Ratslinke eine stärkere Aufstockung der Mittel. Herzog und Pierre-Yves Maillard (SP/VD) wollten eine Fonds-Aufstockung um 300 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit von gut 2,3 Milliarden Franken für Bürgschaften. Allerdings fand sich dafür im Ständerat ebensowenig eine Mehrheit wie zuvor in der grossen Kammer.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch