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25.432 · Parlamentarische Initiative · 2025-03-21

Parlament

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Die Spezialentschädigung für Berichterstattung gemäss Parlamentsressourcengesetz Artikel 9 Absatz 2 ist ersatzlos zu streichen.

Begründung

Berichterstattung aus der Kommission gehört zur regulären Parlamentsarbeit und zum Grundauftrag eines Parlamentariers. Sie ist daher durch die Grundentschädigung (Jahreseinkommen und Taggeld, sowie Pauschale Personalausgaben) bereits finanziell abgedeckt. Mit den heutigen technischen Mitteln (elektronische Protokolle und Dokumentationen) ist es auch keine aufwändige Arbeit, aus der Kommission zu berichten.

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