25.432 · Parlamentarische Initiative · 2025-03-21
Parlament
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Die Spezialentschädigung für Berichterstattung gemäss Parlamentsressourcengesetz Artikel 9 Absatz 2 ist ersatzlos zu streichen.
Begründung
Berichterstattung aus der Kommission gehört zur regulären Parlamentsarbeit und zum Grundauftrag eines Parlamentariers. Sie ist daher durch die Grundentschädigung (Jahreseinkommen und Taggeld, sowie Pauschale Personalausgaben) bereits finanziell abgedeckt. Mit den heutigen technischen Mitteln (elektronische Protokolle und Dokumentationen) ist es auch keine aufwändige Arbeit, aus der Kommission zu berichten.