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25.4331 · Motion · 2025-09-26

Departement des Innern

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass digitale Kommunikationskanäle für die externe Kommunikation im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verbindlich vorgeschrieben werden können. Dabei ist zu prüfen, ob für Empfängerinnen und Empfänger, die weiterhin auf den Postversand bestehen, pauschale Zuschläge erhoben werden können. Notwendige Ausnahmen soll der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen können.

Begründung

Die mit dem Postversand verbundenen Kosten gehen weit über die reinen Portogebühren hinaus. Hinzu kommen in den Unternehmen insbesondere Aufwendungen für Druck, Verpackung und Logistik. Zudem ist der überflüssige Verbrauch von Papier und Toner alles andere als nachhaltig. Brancheninterne Schätzungen gehen davon aus, dass die jährlichen Postversandkosten allein bei den Krankenversicherern rund 100 Millionen Schweizerfranken oder mehr betragen (Erhebung der Gesamtkosten). Ein Grossteil dieser Ausgaben entsteht, weil viele Empfängerinnen und Empfänger ohne triftigen Grund am Papierformat festhalten. Hochrechnungen auf der Grundlage der Zahlen einzelner Versicherer lassen darauf schliessen, dass rund zwei Millionen Versicherte nach wie vor den Versand per Post verlangen. Dabei bietet das elektronische Format – nicht zuletzt dank moderner Lesehilfen – heute klare Vorteile, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Ganz abgesehen davon, dass diese vermeidbaren Kosten nicht nur die Empfängerinnen und Empfänger betreffen, sondern auch alle anderen Versicherten belasten. Im Rahmen desKostendämpfungspakets 2 hat das Parlament zu Recht beschlossen, dass Rechnungen von Leistungserbringern künftig nur noch elektronisch an die Versicherer übermittelt werden dürfen. Es gibt keinen Grund, mit der flächendeckenden Umsetzung solcher Massnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung in der OKP weiter zu warten. Akteure wie Krankenversicherer und Leistungserbringer müssen durch den systematischen Einsatz digitaler Kommunikationsmittel Einsparungen erzielen können – im eigenen Interesse wie auch im Interesse der Versicherten und Steuerzahlenden. Sofern Ausnahmen erforderlich sind, etwa aus Gründen des Datenschutzes, soll der Bundesrat diese auf Verordnungsstufe präzisieren können.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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