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25.4416 · Motion · 2025-11-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Erlassentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, im Fall von Naturkatastrophen Sofortmassnahmen und Nothilfen zur Bewältigung der unmittelbaren Folgen und zur Wiederinstandstellung aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren.

Begründung

Nach Naturkatastrophen gilt es, finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen rasch bereitzustellen, um die Folgen des Ereignisses zu bewältigen und wirtschaftliche Tätigkeiten wieder zu ermöglichen. Bei ausserordentlichen Ereignissen sollen betroffene Gemeinden und Kantone auf die finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können. Heute kann der Bund gestützt auf das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz zwar gewisse Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen von Schutzbauten mitfinanzieren. Diese gesetzlichen Grundlagen reichen jedoch nicht aus, um den betroffenen Gemeinwesen eine angemessene Unterstützung zu gewährleisten.

Vergangene Ereignisse zeigen die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens deutlich: Nach dem Unwetter von 2005 war eine Sonderbotschaft erforderlich, um eine Bundeshilfe von 14,4 Millionen Franken für die Wiederherstellung der Strassen zu ermöglichen. Nach dem Gletscher- und Bergsturz in Blatten 2025 musste ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet werden, um 5 Millionen Franken Soforthilfe bereitstellen zu können. Derzeit ist eine Sonderbotschaft für eine ausserordentliche Bundeshilfe von rund 36 Millionen Franken zur Bewältigung der Unwetterschäden 2024 in Vorbereitung. Der Weg zu solchen ausserordentlichen Hilfen ist aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden.

Eine neue gesetzliche Grundlage ermöglicht eine Mitfinanzierung von Sofortmassnahmen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt und stellt eine standardisierte sowie rechtlich abgesicherte Unterstützung in Naturkatastrophenfällen sicher.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Betreffend die bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Umgang mit schweren Naturereignissen verweist der Bundesrat auf die Dringliche Interpellation 25.4445 Wismer-Felder Priska «Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel». Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf zu einer Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Handlungsfähigkeit bei schweren Naturereignissen für Sofortmassnahmen und Nothilfen zur Bewältigung der unmittelbaren Folgen und zur Wiederinstandstellung. Das im September 2025 überwiesene Postulat 25.3669 FDP-Liberale Fraktion «Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes» verlangt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Regelungen für die zeitnahe Unterstützung einer inländischen Hilfe bei Naturereignissen vorhanden sind bzw. fehlen. Der Bericht soll zudem aufzeigen, ob eine gesetzliche Grundlage für eine standardisierte und rechtsstaatlich abgesicherte Unterstützung in Katastrophenfällen nötig ist, beispielsweise in Form einer spezialisierten Bundesgesetzgebung. Der Bericht wird ebenfalls den Umfang der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in diesem Bereich analysieren (siehe hierzu auch das Geschäft des Bundesrates 24.095 «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss»). Angesichts der laufenden Überprüfung der Rechtslage im Rahmen des Berichtes zum überwiesenen Postulat 25.3669 lehnt der Bundesrat die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.