25.4758 · Interpellation · 2025-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der aus der Schweiz operierende, aber fast unbekannte Agrarkonzern Socfin ist weltweit in den Schlagzeilen, weil es um seine Plantagen zu sexueller Ausbeutung, Gewalt, Vertreibung und Umweltverschmutzung kommt. Die Geschichten der Betroffenen sind haarsträubend.
Der undurchsichtige Konzern betreibt über 30 ineinander verschachtelte Tochterfirmen, vier davon in Fribourg. Obwohl Socfin seinen offiziellen Hauptsitz in Luxemburg hat, wurde in den letzten Jahren der grösste Teil des Rohstoffhandelsgeschäfts und das Plantagenmanagement in die Schweiz verschoben – wegen der tiefen Unternehmenssteuern.
In seiner neusten Erhebung zur Bedeutung des Rohstoffhandels für die Schweizer Wirtschaft hält das BFS fest: «Der Rohstoffhandelssektor wird von einigen wenigen Grossunternehmen dominiert. Diese Schlüsselakteure spielen eine wesentliche Rolle in der Schweizer Handelslandschaft und sind in einigen Wirtschaftszweigen und Regionen besonders stark vertreten.»
Die Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung sind im Rohstoffsektor besonders hoch, trotzdem können Konzerne wie Socfin ihre Geschäfte über die Schweiz abwickeln, ohne für die gravierenden Menschenrechtsverletzungen in ihren Geschäften geradezustehen. Der Bundesrat hat am 3. September 2025 beschlossen, der Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Schweizer Regeln sollen international anerkannte Standards berücksichtigen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung im Rohstoffhandel besonders gross sind?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in einer künftigen Regulierung dem Rohstoffsektor, aufgrund der starken Vertretung in der Schweiz, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Risiken im Rohstoffhandel von einer künftigen Regulierung angemessen berücksichtigt werden?
Rohstoffhandelskonzerne weisen häufig sehr hohe Umsätze, aber tiefe Mitarbeitendenzahlen auf. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese sektorspezifische Gegebenheit in einer künftigen Regulierung angemessen berücksichtigt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der «Grundlagenbericht Rohstoffe» der interdepartementalen Plattform Rohstoffe hat 2013 festgehalten, dass in der Rohstoffbranche die Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung gross sind. Um das Problem anzugehen, hat der Bundesrat zusätzlich zum regelmässigen Dialog mit der Branche über die Plattform Rohstoffe – gemeinsam geleitet vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) – einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser soll den Rohstoffhändlern dabei helfen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einzuhalten. Der Leitfaden wurde 2018 in enger Zusammenarbeit mit der Branche, der Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kantone erarbeitet. Er wird regelmässig aktualisiert und steht online zur Verfügung (www.commodity-trading.org). Des Weiteren hat der Bundesrat einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte für die Jahre 2024–2027 definiert.
2. und 3. Alle Unternehmen ab einer gewissen Grösse unterliegen bereits heute der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine mögliche Anpassung dieser Bestimmungen wurde vom Bundesrat vom 26. Juni bis zum 17. Oktober 2024 in Vernehmlassung geschickt. Des Weiteren gelten seit 2022 Sorgfalts- und Transparenzpflichten betreffend Kinderarbeit und – zusätzlich für den Rohstoffsektor – betreffend Konfliktmineralien. Am 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag, dessen Bestimmungen nicht über die zukünftigen EU-Regelungen in diesem Bereich hinausgehen sollen (insbesondere Vereinfachungen der EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) durch die neue Omnibus-Richtlinie), wird die international anerkannten Standards zu den Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Der Bundesrat will den Gegenvorschlag bis Ende März 2026 verabschieden und in die Vernehmlassung schicken.
4. Das Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst seit 2020 die Zahl der Rohstoffhandelsunternehmen und ihrer Mitarbeitenden in der Schweiz. Alle drei Jahre ergänzt das SECO diese Statistik mit einer Analyse der Mitarbeitendenzahlen im Bereich der Unterstützungsdienstleistungen für den Rohstoffhandel (z. B. Finanzen, Versicherung, Zertifizierung). Diesen Analysen zufolge zählt die Branche etwa 975 Unternehmen und 10 000 Beschäftigte (Stand 2024). Im Bereich der Unterstützungsdienstleistungen sind 1644 Personen tätig (Stand 2022). 2025 veröffentlichte das BFS im Auftrag des Bundesrates erstmals eine Statistik zum Beitrag des Rohstoffhandels zur Schweizer Wertschöpfung. Dieser beläuft sich auf geschätzt 19,2 Milliarden Franken, was 2,3 Prozent der gesamten Wertschöpfung entspricht (Stand 2024).