25.7344 · Fragestunde. Frage · 2025-06-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die EU regelt den Sortenschutz über das Community Plant Variety Office (CPVO). Die Schweiz erkennt den EU-Sortenschutz nicht automatisch an. Patent und den Sortenschutz werden "Zwillinge" genannt. Wird ein Patent zwischen der EU und der Schweiz direkt anerkannt, trifft das für den Sortenschutz nicht zu.
Wäre es ein Desiderat und grundsätzlich möglich, für den Sortenschutz eine ähnliche Regelung wie für das Patent zu treffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)