25.8098 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 25.7744, dass die EU für die grosse Stoffgruppe der PFAS «grundsätzliche, weitreichende Beschränkung oder sogar Verbote» plane. «Davon ausgenommen werden sollen nur unverzichtbare Anwendungen.»
- Wie genau lautet die Definition des Bundesrates für «problematische Stoffe»?
- Wie genau lautet seine Definition für «unverzichtbare Anwendung»?
- Wann erwartet der Bundesrat die grundsätzlichen, weitreichenden Beschränkungen oder sogar Verbote und in welchen Bereichen?
Stellungnahme des Bundesrates
Problematische Stoffe sind beispielsweise Stoffe, die entweder
persistent, bioakkumulierend und toxisch oder
sehr persistent und sehr bioakkumulierend oder
krebserzeugend oder erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend sind.
In der Schweiz sind diese Stoffe in Anhang 3 der Chemikalienverordnung gelistet.
Bisher gibt es in der Schweiz keine Definition für «unverzichtbare Anwendungen» für PFAS. In der EU dienen Stoffe einem wesentlichen Verwendungszweck, wenn ihre Verwendung für die Gesundheit oder Sicherheit erforderlich oder aus Gründen des Allgemeinwohls wichtig ist, und es keine tragbaren Alternativen gibt.
Die Verabschiedung einer weitreichenden Beschränkung für PFAS könnte in der EU schon ab Mitte/Ende 2027 erfolgen. Ab Inkrafttreten einer solchen Beschränkung würde gemäss heutigem Kenntnisstand eine 18-monatige Übergangsfrist gelten. Weiterhin sollen für bestimmte Bereiche befristete oder unbefristete Ausnahmen gelten.